Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat (s. Kontakte, um der richtige Ansprechpartner bei dem GTS zu finden) ; danach können Sie das Kurzformular ausfüllen und es dem GTS senden. Das Kurzformular dient als Grundlage für eine möglichst zeitnahe Einschätzung des Gemeinsamen technischen Sekretariats bezüglich der Förderfähigkeit und -würdigkeit einer Projektinitiative bei gleichzeitig beschränktem Arbeitsaufwand für den Antragsteller.

Wenn diese Vorprüfung eine generelle Förderfähigkeit ergibt, findet ein Treffen zwischen vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat mit dem Projektträger und seinen Partnern statt, bei dem die geplanten Maßnahmen und die damit verbundenen Fragen im Detail erörtert werden.

Sobald alle Fragen bezüglich der Förderfähigkeit des Projekts geklärt wurden, übermittelt das Gemeinsame Technische Sekretariat dem Projektträger die Formulare für den Antrag auf EU-Förderung. Der Projektträger füllt diesen Antrag aus und sendet diesen an das Gemeinsame Technische Sekretariat zurück.

Ein Antrag auf EU-Förderung kann erst dann vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat als zulässig erklärt werden, wenn dieser vollständig und korrekt ausgefüllt mit allen Anhängen in deutsch und französisch vorliegt.

Alle vollständigen Anträge werden durch das Gemeinsame Technische Sekretariat bei der nächstmöglichen Arbeitsgruppensitzung vorgestellt zur technischen Prüfung und Bewertung vorgestellt. Jedes Projekt wird in der Regel zweimal von der Arbeitsgruppe geprüft, bevor es mit einer positiven, neutralen oder negativen Stellungnahme an den Begleitausschuss weitergeleitet wird.

Der Begleitausschuss stellt die Entscheidungsebene des Programms dar. Allein ihm obliegt die Entscheidung, ob einem Projekt die beantrage EU-Kofinanzierung gewährt wird oder nicht.