Die Neue Regionalpolitik (NRP) der Schweiz
Die Neue Regionalpolitik (NRP) der Schweiz ist ein mehrjähriges Programm, das im Rahmen des Bundesgesetzes zu der im Jahr 2006 von der Bundesversammlung verabschiedeten Regionalpolitik umgesetzt wird.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft zielt mit diesem Programm auf die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ab, indem verstärkt die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen herausgestellt und eine ausgewogene Entwicklung gefördert wird. Durch die Stärkung von Unternehmertum, Innovationsfähigkeit und Wertschöpfungssysteme in den betreffenden Gebieten strebt die NRP ebenfalls eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Institutionen an den Strukturwandel an.
Die Unterstützung durch die Werkzeuge der NRP richtet sich an zwei Arten von Gebieten: auf der einen Seite ländliche Regionen und Berggebiete, die spezifische Probleme und Entwicklungsmöglichkeiten aufweisen und auf der anderen Seite Regionen, die sich im Rahmen der Territorialen Europäischen Zusammenarbeit (INTERREG) einbringen.
Die Neue Regionalpolitik wurde am 26. September 2007 von der Bundesversammlung verabschiedet und tritt am 1. Januar 2008 für einen Zeitraum von acht Jahren (2008 – 2015) in Kraft.
Die Neue Regionalpolitik und die Ziele der Europäischen Union
Die Ziele der Neuen Regionalpolitik sind in vielen Bereichen mit denen der Lissabon-Strategie kongruent, mit Hilfe derer die Europäische Union zum wettbewerbsstärksten Wirtschaftsraum weltweit aufsteigen will. Projekte, die auf Innovationsfähigkeit, Unternehmertum, Weiterbildung, Netzwerke oder Wissenstransfer abstellen, können dementsprechend sowohl mit Geldern vom Bund als auch mit Mitteln des Strukturfonds im Rahmen des INTERREG-IV-Programmes gefördert werden. Nichtsdestotrotz unterstützt der Bund ausschließlich INTERREG-Projekte, die mit der Neuen Regionalpolitik im Einklang stehen. Die übrigen Einflussbereiche fallen ab Januar in den Zuständigkeitsbereich der Kantone.
Stärkung der Rolle der Kantone in der grenzüberschreitenden Kooperation
Auch wenn das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf Bundesebene für die grenzüberschreitende Kooperation verantwortlich ist, obliegt die Umsetzung von INTERREG IV den Kantonen. Die Kantone sind zu einem großen Teil auch für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik verantwortlich. Aus diesem Grund wird ein Teil der Bundesmittel den Kantonen zur Förderung von auf Wirtschaft, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichteten Projekten, die sich in die Neue Regionalpolitik einfügen, zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund können Projekte, die nicht von der Neuen Regionalpolitik abgedeckt werden (z.B. Naturschutz- oder Kulturprojekte), von den Kantonen finanziell unterstützt werden, sie erhalten jedoch keine Fördermittel vom Bund
Schweizer Ansprechpartner für Kofinanzierungsanfragen bei der Eidgenossenschaft und /oder den Kantonen :
Die REGIO BASILIENSIS (IKRB) ist Ansprechpartner für die Schweizer, die sich an einem Projekt im Rahmen von INTERREG IVA Oberrhein beteiligen und dafür bei der Schweizerische Eidgenossenschaft und /oder den Kantonen eine Kofinanzierung beantragen wollen.
Kontakt:Véronique Bittner-Priez
E-Mail: veronique.bittner@regbas.ch
REGIO BASILIENSIS
Freie Strasse 84
CH-4010 Basel
Tel.: +41 (0)61 915 15 15
Fax : +41 (0)61 915 15 00
Website: REGIO BASILIENSIS (www.regbas.ch)