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Die Ausgabenkontrolle wird auch als „Kontrolle auf der ersten Ebene“ oder „Kontrolle der Leistungserbringung“ bezeichnet. Die Verwaltungsbehörde nimmt im Hinblick auf die Auszahlung der EU-Fördermittel die Ausgabenkontrolle anhand der von den Projektträgern eingereichten Auszahlungsanträge vor. Im Rahmen der Ausgabenkontrolle werden sämtliche Ausgaben aller Begünstigten geprüft, die EU-Fördermittel erhalten.