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Um eine Förderung aus EU-Mitteln im Rahmen des INTERREG-Programms in Anspruch nehmen zu können, müssen die Projekte, für die ein Förderantrag gestellt wird, bestimmte Kriterien erfüllen, die sich sowohl aus dem Verordnungsrahmen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene als auch aus den auf Programmebene vorgegebenen Kriterien ergeben. Dazu gehört z.B., dass durch das Projekt ein Beitrag zu den Programmzielen geleistet wird, dass das Projekt innovativ ist und dass es einen grenzüberschreitenden Mehrwert aufweist. Bevor ein Antrag auf EU-Mittelförderung gestellt wird, ist es notwendig, sich mit den Kriterien für die Projektauswahl vertraut zu machen.