GLOSSAR
Hier finden Sie eine Beschreibung aller technischen Begriffe, die regelmäßig bei einer Antragstellung benutzt werden.
1. ALLGEMEINES:
Bestätigung der Ausgaben:
Die
Richtigkeit der Ausgaben wird durch den Projektträger bestätigt, der
die Buchungsbelege für die getätigten Projektausgaben unterzeichnet und
der zuständigen Verwaltungsstelle des INTERREG-Programms zustellt.
Bewertungskriterien:
Das
vom Projektträger durchgeführte Projekt wird während und nach
Beendigung des Programms bewertet. Der Projektträger wird aufgefordert,
Kriterien vorzuschlagen, die ihm zur Bewertung der Wirkung seines
Projekts beim Antrag auf Gemeinschaftsbeihilfen zweckdienlich
erscheinen.
Endbegünstigte (oder Projektträger):
Organisationen
und öffentliche oder private Unternehmen, welche die rechtliche und
finanzielle Verantwortung für das Projekt tragen. Sie erhalten die EU-
und die Kofinanzierungsmittel.
Entwicklungsschwerpunkt:
Grundsätzliche
Themengebiete, die gleichzeitig Hauptanliegen der Region Oberrhein
sind. Sie sind in Maßnahmenbereiche unterteilt (z.B. Die Entwicklung des Oberrheinraums nachhaltig gestalten).
Getrennte Buchführung:
Der
Projektträger eines INTERREG-Projekts muss im Rahmen seiner allgemeinen
Buchführung die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Buchungsposten und
Finanztransaktionen gewährleisten. Zu diesem Zweck muss er unter
anderem ein separates Unterkonto führen, auf dem nur Zahlungsvorgänge
verbucht werden, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Das
Buchführungssystem muss auf nachprüfbaren Belegen basieren.
Kriterien für die Zuschussfähigkeit:
Projekte,
die allen betreffenden Bestimmungen und Vorschriften auf
Gemeinschaftsebene entsprechen, einschließlich der Regeln des
Wettbewerbsrechts, der allgemeinen Ziele des Ziels „Europäische
territoriale Zusammenarbeit“ sowie der unterschiedlichen Kriterien für
die Zuschussfähigkeit (d.h. geographische, zeitliche, thematische und
finanzielle Kriterien), können im Rahmen des Programms INTERREG IV
Oberrhein von der Europäischen Union finanziell gefördert werden.
Kofinanzierungszusage:
Ein
Antrag auf Gewährung von EU-Beihilfen ist nur zulässig, wenn auf Euro
lautende und von den Projektkofinanzierern unterzeichnete
Finanzierungsverpflichtungen beigefügt sind
Kofinanzierungsmittel:
Alle
anderen finanziellen Beiträge außer den EU-Beihilfen wie z.B.
finanzielle Beiträge des Conseil Régional, der Länder, des Conseil
Général, der Schweizer Kantone, von Städten, Verbänden, Unternehmen usw.
Maßnahmenbereich:
Maßnahmenbereiche
tragen im Rahmen der Entwicklungsschwerpunkte zur wirtschaftlichen und
sozialen Integration sowie zur Entwicklung der Region Oberrhein bei.
Beispiel:
Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität
der natürlichen Ressourcen und zu deren nachhaltiger Nutzung (innerhalb
des Entwicklungsschwerpunkts „Die Entwicklung des Oberrheinraums
nachhaltig gestalten“)
NUTS III:
Bei
der „nomenclature des unités territoriales statistiques (NUTS)“
(Nomenklatur der statistischen Gebietseinheiten) handelt es sich um ein
gemeinsames System zur Klassifizierung von Regionen auf der Ebene der
Europäischen Union. Diese wird vom statistischen Amt der Europäischen
Gemeinschaften in Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen
Instituten erstellt. Der Ebene NUTS III entspricht ein Landkreis in
Deutschland bzw. ein Département in Frankreich.
Operationelles Programm:
Das
von der Europäischen Kommission genehmigte Dokument mit einem
kohärenten Bündel von Schwerpunkten bestehend aus mehrjährigen
Maßnahmen.
2. INSTITUTIONEN UND GREMIEN:
Arbeitsgruppe:
-
Der Begleitausschuss wird durch eine Arbeitsgruppe unterstützt. Ihre
Aufgabe besteht darin, für alle Förderanträge, die vom Gemeinsamen
Technischen Sekretariat vorgeprüft wurden, eine Beschlussempfehlung
auszusprechen und dem Begleitausschuss zur endgültigen Entscheidung
vorzulegen. Sie prüft jedes ihr vorgelegte Projekt mindestens einmal.
Begleitausschuss:
Zur
Gewährleistung der Begleitung und der Bewertung des Programms INTERREG
IV Oberrhein wurde ein Begleitausschuss eingerichtet, der regelmäßig
die Umsetzung des Programms überwacht und gegebenenfalls notwendige
Anpassungen vorschlägt und entscheidet. Er entscheidet über die
Förderung von INTERREG-Projektanträgen.
Gemeinsames Technisches Sekretariat:
Das
Gemeinsame Technische Sekretariat berät Projektpartner, nimmt
Förderanträge entgegen und prüft deren Vollständigkeit. Es erarbeitet
eine Stellungnahme zur grundsätzlichen Förderfähigkeit eines Projekts
und legt diese der Arbeitsgruppe vor.
Verwaltungsbehörde:
Die
Verwaltungsbehörde ist als Ansprechpartner der Europäischen Kommission
dieser und den Mitgliedstaaten gegenüber verantwortlich für die
Wirksamkeit, die Verwaltung und die Umsetzung des Programms. Sie ist
bei der Umsetzung des Programms insbesondere für die finanziellen
Aspekte und den ordnungsgemäßen Ablauf der Begleitung und Evaluierung
des Programms verantwortlich. Verwaltungsbehörde für das Programm
INTERREG IV Oberrhein die Région Alsace.
Zahlstelle:
Die Zahlstelle zahlt nach Prüfung der eingereichten Auszahlungsbelege die bewilligten EU-Mittel an die Projektträger aus.
Zahlstelle für das das Programm INTERREG IV Oberrhein ist die Caisse des Dépots et Consignation d'Alsace.