GLOSSAR


Hier finden Sie eine Beschreibung aller technischen Begriffe, die regelmäßig bei einer Antragstellung benutzt werden.

1. ALLGEMEINES:



Bestätigung der Ausgaben:
Die Richtigkeit der Ausgaben wird durch den Projektträger bestätigt, der die Buchungsbelege für die getätigten Projektausgaben unterzeichnet und der zuständigen Verwaltungsstelle des INTERREG-Programms zustellt.

Bewertungskriterien:
Das vom Projektträger durchgeführte Projekt wird während und nach Beendigung des Programms bewertet. Der Projektträger wird aufgefordert, Kriterien vorzuschlagen, die ihm zur Bewertung der Wirkung seines Projekts beim Antrag auf Gemeinschaftsbeihilfen zweckdienlich erscheinen.

Endbegünstigte (oder Projektträger):
Organisationen und öffentliche oder private Unternehmen, welche die rechtliche und finanzielle Verantwortung für das Projekt tragen. Sie erhalten die EU- und die Kofinanzierungsmittel.

Entwicklungsschwerpunkt:
Grundsätzliche Themengebiete, die gleichzeitig Hauptanliegen der Region Oberrhein sind. Sie sind in Maßnahmenbereiche unterteilt (z.B. Die Entwicklung des Oberrheinraums nachhaltig gestalten).

Getrennte Buchführung:
Der Projektträger eines INTERREG-Projekts muss im Rahmen seiner allgemeinen Buchführung die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Buchungsposten und Finanztransaktionen gewährleisten. Zu diesem Zweck muss er unter anderem ein separates Unterkonto führen, auf dem nur Zahlungsvorgänge verbucht werden, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen. Das Buchführungssystem muss auf nachprüfbaren Belegen basieren.

Kriterien für die Zuschussfähigkeit:
Projekte, die allen betreffenden Bestimmungen und Vorschriften auf Gemeinschaftsebene entsprechen, einschließlich der Regeln des Wettbewerbsrechts, der allgemeinen Ziele des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ sowie der unterschiedlichen Kriterien für die Zuschussfähigkeit (d.h. geographische, zeitliche, thematische und finanzielle Kriterien), können im Rahmen des Programms INTERREG IV Oberrhein von der Europäischen Union finanziell gefördert werden.

Kofinanzierungszusage:
Ein Antrag auf Gewährung von EU-Beihilfen ist nur zulässig, wenn auf Euro lautende und von den Projektkofinanzierern unterzeichnete Finanzierungsverpflichtungen beigefügt sind

Kofinanzierungsmittel:
Alle anderen finanziellen Beiträge außer den EU-Beihilfen wie z.B. finanzielle Beiträge des Conseil Régional, der Länder, des Conseil Général, der Schweizer Kantone, von Städten, Verbänden, Unternehmen usw.

Maßnahmenbereich:
Maßnahmenbereiche tragen im Rahmen der Entwicklungsschwerpunkte zur wirtschaftlichen und sozialen Integration sowie zur Entwicklung der Region Oberrhein bei.
Beispiel: Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Qualität der natürlichen Ressourcen und zu deren nachhaltiger Nutzung (innerhalb des Entwicklungsschwerpunkts „Die Entwicklung des Oberrheinraums nachhaltig gestalten“)

NUTS III:
Bei der „nomenclature des unités territoriales statistiques (NUTS)“ (Nomenklatur der statistischen Gebietseinheiten) handelt es sich um ein gemeinsames System zur Klassifizierung von Regionen auf der Ebene der Europäischen Union. Diese wird vom statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften in Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Instituten erstellt. Der Ebene NUTS III entspricht ein Landkreis in Deutschland bzw. ein Département in Frankreich.

Operationelles Programm:
Das von der Europäischen Kommission genehmigte Dokument mit einem kohärenten Bündel von Schwerpunkten bestehend aus mehrjährigen Maßnahmen.

2. INSTITUTIONEN UND GREMIEN:



Arbeitsgruppe:
- Der Begleitausschuss wird durch eine Arbeitsgruppe unterstützt. Ihre Aufgabe besteht darin, für alle Förderanträge, die vom Gemeinsamen Technischen Sekretariat vorgeprüft wurden, eine Beschlussempfehlung auszusprechen und dem Begleitausschuss zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Sie prüft jedes ihr vorgelegte Projekt mindestens einmal.

Begleitausschuss:
Zur Gewährleistung der Begleitung und der Bewertung des Programms INTERREG IV Oberrhein wurde ein Begleitausschuss eingerichtet, der regelmäßig die Umsetzung des Programms überwacht und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorschlägt und entscheidet. Er entscheidet über die Förderung von INTERREG-Projektanträgen.

Gemeinsames Technisches Sekretariat:
Das Gemeinsame Technische Sekretariat berät Projektpartner, nimmt Förderanträge entgegen und prüft deren Vollständigkeit. Es erarbeitet eine Stellungnahme zur grundsätzlichen Förderfähigkeit eines Projekts und legt diese der Arbeitsgruppe vor.

Verwaltungsbehörde:
Die Verwaltungsbehörde ist als Ansprechpartner der Europäischen Kommission dieser und den Mitgliedstaaten gegenüber verantwortlich für die Wirksamkeit, die Verwaltung und die Umsetzung des Programms. Sie ist bei der Umsetzung des Programms insbesondere für die finanziellen Aspekte und den ordnungsgemäßen Ablauf der Begleitung und Evaluierung des Programms verantwortlich. Verwaltungsbehörde für das Programm INTERREG IV Oberrhein die Région Alsace.

Zahlstelle:
Die Zahlstelle zahlt nach Prüfung der eingereichten Auszahlungsbelege die bewilligten EU-Mittel an die Projektträger aus.
Zahlstelle für das das Programm INTERREG IV Oberrhein ist die Caisse des Dépots et Consignation d'Alsace.