Frist für die Einreichung von Anträgen auf EU-Kofinanzierung - 2012
[26/10/2011]
Fristen für die Einreichung von vollständigen Anträgen auf EU-Kofinanzierung (Prüfungen durch die Arbeitsgruppe im Jahr 2012)
Im Jahr 2012 werden wieder sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe stattfinden.
Die nächsten Fristen für die Einreichung eines
vollständigen Kofinanzierungsantrags wurden wie folgt festgelegt:
- Montag, 28. November 2011, 12h00 für eine Beratung durch die Arbeitsgruppe am 17. Januar 2012;
- Freitag, 20. Januar 2012, 12h00 für eine Beratung durch die Arbeitsgruppe am 18. März 2012;
- Mittwoch, 28. März 2012, 12h00 für eine Beratung durch die Arbeitsgruppe am 22. Mai 2012;
- Freitag, 11. Mai 2012, 12h00 für eine Beratung durch die Arbeitsgruppe am 5. Juli 2012;
- Mittwoch, 25. Juli 2012, 12h00 für eine Beratung durch die Arbeitsgruppe am 18. September 2012;
- Freitag, 21. September 2012, 12h00 für eine Beratung durch die Arbeitsgruppe am 13. November 2012.
Alle Anträge, die dem Gemeinsamen technischen Sekretariat
nach diesen Daten zugehen oder
unvollständig sind, werden jeweils bei der
darauf folgenden Arbeitgruppengruppensitzung vorgestellt.
Gewöhnlich wird ein Projekt mindestens einmal (durchschnittlich zweimal) von der Arbeitsgruppe beraten, bevor es dem Begleitausschuss weitergeleitet wird.
Die Sitzungen des Begleitausschusses im Jahr 2012 werden am
19. Juni und am 13. Dezember stattfinden.
Antworten auf Fragen bezüglich der Antragstellung können Sie auf folgende Seite unserer Website finden "
Antragstellung" und in folgenden themenbllätter des
Handbuchs für Begünstigte:
- 2.4 "Kriterien zur Projektauswahl"; und
- 2.5 "Verfahren zur Projektauswahl"
-
Ort
- Gemeinsames Technisches Sekretariat des Programms INTERREG IV Oberrhein
Région Alsace
-
Kontakt
-