Das Programmgebiet


Das Fördergebiet des Operationellen Programms INTERREG IV Oberrhein ist wie folgt festgelegt:

Auf französischer Seite (8.279 km²):
das gesamte Département du Haut-Rhin sowie das gesamte Département du Bas-Rhin

Auf deutscher Seite (9.658 km²):

Fördergebiete im Bundesland Baden-Württemberg (8.147 km²): Landkreise Karlsruhe, Rastatt, Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach, Waldshut sowie die Stadtkreise Freiburg, Baden-Baden und Karlsruhe.
Fördergebiete im Bundesland Rheinland-Pfalz (1.511 km²): Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, die kreisfreie Stadt Landau sowie die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein im Landkreis Südwestpfalz.

Auf Schweizer Seite (3.588 km²):

die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn sowie der Kanton und Republik Jura.

Aus Programmmitteln können nur solche Projekte gefördert werden, die im Programmgebiet zum tragen kommen. In begründeten Ausnahmefällen kommt die Beteiligung von Partnern von außerhalb des Programmgebiets für eine Förderung in Betracht, wenn sich die Projektziele ohne die Beteiligung dieser Partner nicht oder kaum erreichen lassen.