Das Programmgebiet
Das Fördergebiet des Operationellen Programms INTERREG IV Oberrhein ist wie folgt festgelegt:
Auf französischer Seite (8.279 km²):
das gesamte Département du Haut-Rhin sowie das gesamte Département du Bas-Rhin
Auf deutscher Seite (9.658 km²):
Fördergebiete
im Bundesland Baden-Württemberg (8.147 km²): Landkreise Karlsruhe,
Rastatt, Ortenau, Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald, Lörrach,
Waldshut sowie die Stadtkreise Freiburg, Baden-Baden und Karlsruhe.
Fördergebiete
im Bundesland Rheinland-Pfalz (1.511 km²): Landkreise Germersheim und
Südliche Weinstraße, die kreisfreie Stadt Landau sowie die
Verbandsgemeinden Dahner Felsenland und Hauenstein im Landkreis
Südwestpfalz.
Auf Schweizer Seite (3.588 km²):
die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn sowie der Kanton und Republik Jura.
Aus
Programmmitteln können nur solche Projekte gefördert werden, die im
Programmgebiet zum tragen kommen. In begründeten Ausnahmefällen kommt
die Beteiligung von Partnern von außerhalb des Programmgebiets für eine
Förderung in Betracht, wenn sich die Projektziele ohne die Beteiligung
dieser Partner nicht oder kaum erreichen lassen.