Die Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht in der Vorbereitung der Beschlüsse, die auf Ebene des Begleitausschusses getroffen werden:
- sie prüft die Anträge auf EU-Förderung, bevor diese dem Begleitausschuss zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.
- sie prüft die Entscheidungen zur Programmumsetzung (Kommunikationsplan, jährlicher Durchführungsbericht etc.)