Schritte Kleinprojekte

Schritt 1

Einreichen des Erstantrags für Kleinprojekte (EfK)

Vervollständigen Sie die drei Dokumente, aus denen sich der Erstantrag für Kleinprojekte (EfK) zusammensetzt: das Formular (1), den Budget- und Finanzierungsplan (2) und die Partnerschaftszertifikate (3).

Um den EfK möglichst vollständig auszufüllen, empfehlen wir Ihnen, unser Handbuch für Kleinprojekte durchzulesen, das die wichtigsten Regeln für den Projektaufruf enthält.

Im EfK kann der Träger eines Kleinprojekts begründen, weshalb sein Projekt sich in das spezifische Ziel 12 des Programms („Steigerung der Identifikation der Bürger mit dem Grenzgebiet Oberrhein“) einschreibt. Zudem kann er die Ziele und erwarteten Ergebnisse darin beschreiben, den Arbeitsplan strukturieren, die geplanten Ausgaben und Finanzierungen angeben und Informationen über seine Projektpartner bereitstellen.

Senden Sie den vollständigen EfK per E-Mail an folgende Adresse: . Ein EfK gilt als vollständig und offiziell eingereicht, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und in beide Sprachen des Programms übersetzt wurden (Französisch und Deutsch).

Der EfK muss mindestens 6 Wochen vor der Sitzung des INTERREG V Lenkungsausschusses eingereicht werden.

Kalender der Sitzungen

Schritt 2

Prüfung des Erstantrags für Kleinprojekte (EfK) durch die Verwaltungsbehörde

Nach Eingang des EfK beginnt die Verwaltungsbehörde mit der Prüfung der formalen Aspekte des Antrags.

Anschließend leitet die Verwaltungsbehörde ihre Kommentare an den Träger des Kleinprojekts weiter.

Es folgt ein iterativer Prozess, bei dem der Projektträger mehrere Möglichkeiten hat, sein Kleinprojekt zu überarbeiten und eine neue Version einzureichen, bis eine fertige Version fertiggestellt wurde.

Schritt 3

Bewertung des Evaluierungsausschusses

Parallel zu Schritt zwei berät der Evaluierungsausschuss des federführenden Eurodistrikts über das Kleinprojekts und gibt eine Stellungnahme ab zur Förderung des Projekts in seiner Programmzone.

Schritt 4

Stellungnahme des Lenkungsausschusses

Die endgültige Fassung des EfK wird von der Verwaltungsbehörde zur Überprüfung an den Lenkungsausschuss weitergeleitet. Der Lenkungsausschuss entscheidet darüber, ob der Antrag genehmigt wird. Der INTERREG-Lenkungsausschuss tagt sechsmal jährlich, also durchschnittlich einmal alle zwei Monate.

Kalender der Sitzungen

Schritt 5

Beginn des Kleinprojekts

Das Kleinprojekt beginnt am Datum, das im genehmtigten EfK vermerkt ist. In Ausnahmefällen kann dieses vor dem Datum der Annahme durch den Lenkungsausschuss liegen.

Die Projektpartner können nun mit den Maßnahmen beginnen, die im Arbeitsplan festgelegt wurden und die Ausgaben, die im Budget aufgelistet wurden, können getätigt werden.

 

Schritt 6

Unterzeichnung der Vereinbarung

Nach Genehmigung des Kleinprojekts durch den Lenkungsausschuss werden die Projektpartner dazu angehalten, eine Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde des Programms auszuarbeiten. Diese bildet die rechtliche und vertragliche Grundlage zum Erhalt der beantragten EU-Mittel.

Schritt 7

Ende der Umsetzung des Kleinprojekts

Die letzten Aktionen und Projektausgaben sind bis zum Zeitpunkt durchzuführen, der im EfK genannt wird. Maßnahmen und Ausgaben, die nach dieser Frist erfolgen, können bei der Prüfung der förderfähigen Ausgaben durch eine INTERREG-Kofinanzierung nicht berücksichtigt werden.

Nach Ende des Realisierungszeitraums haben die Projektpartner 2 Monate Zeit für die Auszahlung der zuletzt angefallenen Kosten.

Schritt 8

Abschlussbericht über die Ausgaben und Ergebnisse

Nach Ende der Umsetzung des Kleinprojekts und in der Regel spätestens drei Monate nach Projektabschluss wird ein Zahlungsantrag bei der Verwaltungsbehörde gestellt. Dieser setzt sich aus den (Aus-)Zahlungsbelegen der im Rahmen des Kleinprojekts angefallenen Ausgaben zusammen. Der Zahlungsantrag muss im vorgeschriebenen Format abgegeben werden und den Regeln entsprechen, die im Handbuch für Kleinprojekte beschrieben sind.

Parallel dazu wird der Verwaltungsbehörde ein Abschlussbericht übermittelt, der sich aus einem Bericht über die Umsetzung und einem Erfahrungsbericht über das Kleinprojekt zusammensetzt. Die Vorlage des Berichts, die ausgefüllt werden muss, sendet die Verwaltungsbehörde dem Träger des Kleinprojekts zu.

Schritt 9

Ausgabenprüfung und Zahlung der ersten Tranche der EFRE Fonds

Nach Prüfung des Auszahlungsantrags und des Abschlussberichts zahlt die Verwaltungsbehörde die erste Tranche der INTERREG-Kofinanzierung an den Träger des Kleinprojekts. Letzterer ist dazu verpflichtet, die Rückzahlungen an seine Partner wie geplant vorzunehmen.

Für den Fall, dass die Ausführungsrate für Kleinprojekte mehr als 80 % des vorläufigen Haushalts beträgt, entspricht die erste Tranche 80 % des vorläufigen Haushalts.

Beträgt die Ausführungsrate weniger als 80 % des geschätzten Budgets, wird ein Teilabzug aus der INTERREG-Kofinanzierung vorgenommen.

Die Tatsache, dass die Verwaltungsbehörde einenTeil der Mittel einbehält, ermöglicht es, die notwendigen Kontrollen vor dem Abschluss durchzuführen.

Schritt 10

Zahlung des Restbetrags und finanzieller Abschluss

Nachdem überprüft wurde, dass kein Finanzierungüberschuss des Kleinprojekts vorliegt, wird der Restbetrag an den Träger des Kleinprojekts gezahlt und das Projekt wird abgeschlossen.