Projektaufruf „Grenzüberschreitende Mobilität“

Der thematische Projektaufruf „Für eine besser vernetzte Region“ im Bereich grenzüberschreitende Mobilität des Programms Interreg Oberrhein ist vom 11. Juli 2025 bis zum 10. Dezember 2026 fortlaufend geöffnet.

 

Themenfelder und Mittelausstattung

Der Projektaufruf deckt die beiden spezifischen Ziele (SZ) der Priorität B des Programms Interreg Oberrhein „Für eine besser vernetzte Grenzregion“ ab:

  • SZ B1 : Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresilienten, intelligenten und intermodalen nationalen, regionalen und lokalen Mobilität, einschließlich eines besseren Zugangs zum TEN-V und zur grenzübergreifenden Mobilität
  • SZ B2 : Entwicklung eines klimaresilienten, intelligenten, sicheren, nachhaltigen, und intermodalen TEN-V

Die ausgewählten Projekte müssen spätestens am 30. Juni 2029 enden.

Die für diesen Aufruf vorgesehenen EFRE-Fördermittel stammen aus dem Budget der Priorität B des Programms Interreg Oberrhein 2021–2027, abzüglich der bereits für laufende Projekte gebundenen Mittel sowie strategischer Reserven, die vom Begleitausschuss beschlossen wurden. Die für diesen Projektaufruf vorgesehene Fördermittelausstattung wird sich somit im Zuge der Umsetzung des fortlaufenden Aufrufs weiterentwickeln.


Antragsunterlagen als .zip-Datei herunterladen

Modalitäten für die Projektauswahl zur Kenntnis nehmen
(Programmhandbuch)

Regeln für die Förderfähigkeit der Ausgaben zur Kenntnis nehmen
(Programmhandbuch)

 

Ablauf des Projektaufrufs

Projektideen (Kurzformulare) können während der gesamten Laufzeit des Aufrufs jederzeit beim Gemeinsamen Sekretariat eingereicht werden:

Die Prüfung der Projekte erfolgt in zwei Phasen:

1. SCHRITT : Projektidee (Kurzformular)

1. Prüfung der Zulässigkeit und ggf. inhaltliche Prüfung des Kurzformulars durch das Gemeinsame Sekretariat
2. Prüfung der zulässigen Kurzformulare durch die Arbeitsgruppe Interreg Oberrhein

2. SCHRITT : Vollständiger Förderantrag

1. Ausarbeitung des vollständigen Förderantrags
2. Prüfung durch das Gemeinsame Sekretariat
3. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Interreg Oberrhein
4. Entscheidung über die Förderung durch den Begleitausschuss Interreg Oberrhein

Diese Schritte erfolgen im Einklang mit dem Sitzungskalender der Programmgremien.

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