Betrugsbekämpfung

Als Betrug gilt eine Unregelmäßigkeit, die sich insbesondere durch ihre Vorsätzlichkeit auszeichnet. Betrug definiert sich im Programmhandbuch wie folgt:

„Ein Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben ist jede vorsätzliche Handlung oder Unterlassung betreffend:

  • die Verwendung oder Vorlage falscher, unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen oder Unterlagen mit der Folge, dass Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften oder aus den Haushalten, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, unrechtmäßig erlangt oder zurückbehalten werden
  • das Verschweigen einer Information unter Verletzung einer spezifischen Pflicht mit derselben Folge
  • die missbräuchliche Verwendung solcher Mittel zu anderen Zwecken als denen, für die sie ursprünglich gewährt worden sind.“

Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit dem Verordnungsrahmen ist die Verwaltungsbehörde gehalten, unter Beachtung der festgestellten Risiken effiziente und gleichzeitig angemessene Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung einzurichten.

Weitere Informationen zur Betrugsbekämpfungspolitik des Programms
im Programmhandbuch

 

Meldung von Betrugsverdachtsfällen

Um die Wirksamkeit der Verfahren zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung im Rahmen des Programms Interreg Oberrhein weiter zu erhöhen, ist es notwendig, dass jede Person, die Kenntnis eines möglichen Betrugs erlangt, diesen auf möglichst direktem Wege melden kann und sich dabei sicher sein kann, dass die Meldung weiterverfolgt wird und ihr aus der Tatsache, dass sie den möglichen Betrug gemeldet hat, kein Nachteil entsteht.

Wenn Sie einen Fall von illegaler Tätigkeit, Betrug oder Korruption feststellen oder vermuten (oder einen Interessenkonflikt, der ein Betrugsrisiko darstellen könnte), sind Sie verpflichtet, diesen zu melden. Hierfür stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung, darunter folgende:

  • bei der Europäischen Betrugsbekämpfungsbehörde (OLAF): Die offizielle Website der OLAF ist in den 24 Amtssprachen der EU verfügbar.
  • bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO): Die offizielle Website der Europäischen Staatsanwaltschaft ist in den 24 Amtssprachen der EU verfügbar. Sofern die nationalen Vorschriften dies zulassen, können Sie eine Meldung auch direkt an den Europäischen Delegierten Staatsanwalt Ihres Landes richten.