Betrugsbekämpfung

Betrugsbekämpfung

Als Betrug gilt dabei eine Unregelmäßigkeit, die sich insbesondere durch ihre Vorsätzlichkeit auszeichnet. Betrug definiert sich im Kontext des Programms wie folgt:

„Ein „Betrug“ im Zusammenhang mit Ausgaben ist jede vorsätzliche Handlung oder Unterlassung betreffend:

  • die Verwendung oder Vorlage falscher, unrichtiger oder unvollständiger Erklärungen oder Unterlagen mit der Folge, dass Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften oder aus den Haushalten, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, unrechtmäßig erlangt oder zurückbehalten werden
  • das Verschweigen einer Information unter Verletzung einer spezifischen Pflicht mit derselben Folge
  • die missbräuchliche Verwendung solcher Mittel zu anderen Zwecken als denen, für die sie ursprünglich gewährt worden sind.“

Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit dem Verordnungsrahmen ist die Verwaltungsbehörde gehalten, unter Beachtung der festgestellten Risiken effiziente und gleichzeitig angemessene Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung einzurichten.

Um die Wirksamkeit der Verfahren zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung im Rahmen des Programms INTERREG V Oberrhein weiter zu erhöhen, ist es notwendig, dass jede Person, die Kenntnis eines möglichen Betrugs erlangt, diesen auf möglichst direktem Wege melden kann und sich dabei sicher sein kann, dass die Meldung weiterverfolgt wird und ihr aus der Tatsache, dass sie den möglichen Betrug gemeldet hat, kein Nachteil entsteht.

Weitere Informationen zur Betrugsbekämpfungspolitik des Programms

Zur Meldung von Betrugsverdachtsfällen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können sich wenden: