Sie sind Begünstigter des Programms 2021-2027

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Ihr Interreg Oberrhein-Projekt wurde nun vom Begleitausschuss genehmigt. Die EFRE-Kofinanzierung wird Ihnen auf Grundlage des Arbeitsplans zugeteilt, in dem die verschiedenen Maßnahmen beschrieben werden, zu deren Durchführung Sie und Ihre Partner sich verpflichtet haben. Die Verwaltungsbehörde des Programms wird die Umsetzung Ihres Projekts also laufend verfolgen.

Die entsprechenden Maßnahmen werden derzeit ausgearbeitet. Sobald diese feststehen, wird diese Seite aktualisiert. Es empfiehlt sich daher, diese regelmäßig zu besuchen!

Ihr Projekt beruht auf einem Kostenplan, dessen Ausgaben unter Einhaltung bestimmter Vorschriften zu tätigen sind, die durch die Verwaltungsbehörde des Programms geprüft werden.

 

Alles, was Sie in Bezug auf Ihre Beteiligung am Interreg-Projekt wissen müssen, finden Sie hier.

 

 

Seite aktualisiert am 15.01.2024