Die Schweiz im
Programm

Die Schweiz im <br> Programm

Die Projektpartner aus der Schweiz können Partner von Interreg-Projekten sein. Allerdings können sie nicht als Projektträger die Verantwortung über die administrativ-finanzielle Abwicklung übernehmen, dies ist einem deutschen oder französischen Partner vorenthalten. Hingegen können sie auf inhaltlicher Ebene eine Leitungsfunktion übernehmen. Auch können Schweizer Partner keine EU-Fördermittel beziehen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) und die Kantone, die sich am Programm beteiligen, stellen deshalb Fördergelder für die Teilnahme von Schweizer Akteuren am Programm zur Verfügung.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft

Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) am Programm Interreg Oberrhein. Die NRP verfolgt das Ziel, die Innovationskraft, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen (Berggebiete, ländliche Gebiete und Grenzregionen) zu stärken. So kann sie einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den geförderten Gebieten leisten sowie zum Erhalt der dezentralen Besiedelung und zum Abbau regionaler Disparitäten.

Für die Förderperiode 2021-2027 stellt der Bund aus dem Budget der NRP Gelder in Höhe von 8,2 Mio. Franken für die Förderung von Interreg-Projekten mit Nordwestschweizer Beteiligung zur Verfügung, die zu den Zielen der NRP beitragen.

Die Kantone

Die Nordwestschweizer Kantone Basel-Stadt (BS)Basel-Landschaft (BL)Aargau (AG)Solothurn (SO), und Jura (JU) stellen ebenfalls Gelder für die Projektförderung zur Verfügung. Zusätzlich zu den Bundesgeldern steuern die Kantone ebenfalls 8.2 Mio. Franken bei. Diese sind zusammengesetzt aus Rahmenausgaben und über laufende Budgets kantonaler Ämter, Letzere als Schätzwert.

Die Rolle der IKRB

In der Nordwestschweiz fungiert die Interkantonale Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) als regionale Interreg-Koordinationsstelle. Sie ist für die Prüfung der Anträge auf Bundesförderung im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie für die Koordination bei der Antragsprüfung auf kantonale Förderungen zuständig.

Zudem ist die IKRB Hauptansprechpartner für Schweizer Projektinteressierten und Projektpartner.

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