Beschwerden und Einsprüche

Das Programm Interreg Oberrhein ist bestrebt, eine sorgfältige, transparente und gerechte Verwaltung der EU-Mittel zu gewährleisten. Jede natürliche oder juristische Person hat die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen oder eine Entscheidung anzufechten, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre Rechte nicht gewahrt wurden.

Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass die Grundsätze der guten Verwaltung, der Transparenz und der Gleichbehandlung im Einklang mit den Vorschriften der Europäischen Union und den einschlägigen nationalen Bestimmungen eingehalten werden.

 

Rechtsgrundlage

Die Bearbeitung der Beschwerden basiert vor allem auf:

  • Artikel 69 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 (Dachverordnung)
  • den in Frankreich (da die Verwaltungsbehörde des Programms Interreg Oberrhein in der französischen Région Grand Est ansässig ist) geltenden rechtlichen Bestimmungen für die Einlegung von Verwaltungsbeschwerden und gerichtlichen Rechtsbehelfen

 

In welchen Fällen kann eine Beschwerde oder ein Einspruch eingereicht werden?

Eine Beschwerde kann insbesondere in folgenden Fällen eingereicht werden:

  • Anfechtung einer Entscheidung über ein Projekt (z. B. einer Ablehnung eines Antrags oder Anfechtung einer Finanzierungsentscheidung)
  • Feststellung eines Verstoßes gegen die geltenden Grundsätze (Transparenz, Gleichbehandlung, Unparteilichkeit)
  • Ausbleiben einer zufriedenstellenden Antwort nach einer vorherigen Übermittlung einer formalen Anfrage an die Verwaltungsbehörde

 

Wie kann eine Beschwerde oder ein Einspruch eingereicht werden?

Das Programm Interreg Oberrhein bevorzugt es, Streitigkeiten im Wege eines verwaltungsinternen Rechtsbehelfs beizulegen. Sofern keine anderslautenden Bestimmungen gelten, ist dieser Rechtsbehelf innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung einzulegen.

In diesem Fall ist ein schriftlicher Antrag auf Überprüfung der betreffenden Entscheidung an die Verwaltungsbehörde zu richten (per Post oder E-Mail), dem die entsprechenden Nachweise beizufügen sind.

Um die Beschwerde optimal bearbeiten zu können, wird darum gebeten, dass die Beschwerde unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars eingereicht wird:

Das Formular für Beschwerden oder Einsprüche herunterladen.

 

Wo kann eine Beschwerde eingereicht werden?

Per Post an die folgende Adresse der Verwaltungsbehörde Interreg Oberrhein:

Région Grand Est | Autorité de gestion Interreg Rhin Supérieur
Direction du rayonnement transfrontalier, international et européen

1 place Adrien Zeller | BP 91006
F-67070 Strasbourg Cedex

Per E-Mail an den Programmleiter:

 

Ablauf nach der Einreichung einer Beschwerde oder eines Einspruchs

Innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel zwischen 15 und 30 Tagen) wird eine Empfangsbestätigung übermittelt.

Die Verwaltungsbehörde verpflichtet sich darüber hinaus, die Beschwerde objektiv und unparteiisch zu prüfen und in einer klaren und begründeten schriftlichen Antwort darauf zu reagieren.

 

Gerichtlicher Rechtsbehelf

Es besteht auch die Möglichkeit, insbesondere im Fall einer Unzufriedenheit mit der Antwort der Verwaltungsbehörde, das Verwaltungsgericht Straßburg unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Fristen und Verfahrensvorschriften anzurufen.

 

Letzte Aktualisierung am 20.10.2025