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Für sieben der zwölf Ergebnisindikatoren, die das Operationelle Programm Interreg Oberrhein 2014-2020 insgesamt umfasst, wird der ausgewählte Dienstleister (oder eine Gruppe von Dienstleistern) Analyse- und Erhebungsarbeiten durchführen. Diese dienen dazu, die Informationen zur Ermittlung der „Endwerte“ zu erhalten, die dem vom Programm erzielten Ergebnis in Bezug auf einen bestimmten Maßstabsindikator entsprechen.
Die im Operationellen Programm Interreg Oberrhein 2014-2020 festgelegten Indikatoren entsprechen Daten, mit denen die Erreichung der Programmziele gemessen werden kann. Für jeden Ergebnisindikator wurden zu Beginn des Programms ein Referenzwert sowie ein Zielwert festgelegt. Diese Indikatoren müssen zur Mitte des Programmzeitraums („Zwischenwerte“) und am Ende des Programmzeitraums („Endwerte“) erhoben werden. Die Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, diese Aufzeichnungen der Europäischen Kommission zu übermitteln.
Im Februar 2025 muss das Programm die „Endwerte “der Ergebnisindikatoren für den Programmzeitraum 2014-2020 übermitteln.
Die Einreichung der Angebote in französischer Sprache erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Plattform für die Entmaterialisierung öffentlicher Aufträge der Region Grand Est und bis zum 28. März 2024 um 12.00 Uhr.
Die Ausschreibung kann im BOAMP eingesehen werden.
Die Leistungsbeschreibung ist auch in deutscher Sprache in den Ausschreibungsunterlagen, herunterzuladen auf der Plattform der Région Grand Est, erhältlich.