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Ziel der Europäischen Kommission für die Förderperiode 2021-2027 ist es, die Anwendung von vereinfachten Kostenoptionen – Pauschalsätze, Pauschalbeträge und Einheitskosten – anstelle der Erstattung von tatsächlichen Kosten auszuweiten. Diese Methoden zum Kostennachweis ermöglichen es, sowohl den Verwaltungsaufwand der Begünstigten als auch die Fehlerwahrscheinlichkeit zu verringern, und gleichzeitig die Ausgabenprüfung zu vereinfachen. Auf diese Weise kann sich die Verwaltungsbehörde stärker auf die Projektergebnisse konzentrieren.
Um den Nachweis von Personalkosten zu vereinfachen, sieht das Programm Interreg Oberrhein daher die Festlegung von Standardeinheitskosten für Personalkosten vor. Sie ist Gegenstand des vorliegenden Lastenhefts.
Die Hauptaufgaben des ausgewählten Dienstleisters (oder der Gruppe von Dienstleistern) werden darin bestehen:
Die Einreichung der Angebote erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform der Région Grand Est und bis zum 18. Februar um 12.00 Uhr.
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Die Leistungsbeschreibung liegt auch in deutscher Sprache vor.