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Für die Behandlung der Projektanträge, die sich aus Verzögerungen bei der Projektumsetzung infolge der Covid-19-Pandemie ergeben, ist vom 7. bis. 22. Mai ein eigenes schriftliches Beschlussverfahren des Begleitausschusses vorgesehen.
Frist für die Einreichung von Anträgen auf Projektverlängerung ist der 16. April 2020.
Der Antrag muss vor dem Ende des ursprünglichen Realisierungszeitraums des Projekts per E-Mail an den bei der Verwaltungsbehörde zuständigen Ausgabenprüfer gestellt werden. Diese E-Mail muss:
Die Verlängerung der betroffenen Projekte erfolgt bei unverändertem Projektbudget. Die Projektverlängerung erlaubt lediglich eine zeitliche Verschiebung der betroffenen Projektmaßnahmen. Folglich ist es nicht notwendig, dem Antrag auf Projektverlängerung einen geänderten Projektkosten– oder Finanzierungsplan beizufügen.
Mit der Verlängerung des Realisierungszeitraums geht keine Erhöhung des EFRE-Förderbetrags einher. Anerkannt werden lediglich solche Projektkosten, die sich aus den ursprünglich vorgesehenen Projektmaßnahmen ergeben, aufgrund der Auswirkungen der Pandemie aber nicht in den vorgesehenen Zeiträumen durchgeführt werden konnten. Sollten an dem Projekt weitere Änderungen, die über die dargestellte Verlängerung des Realisierungszeitraums bei unverändertem Kostenplan hinausgehen, notwendig sein, sind diese gesondert zu beantragen.
Den Projektträgern wird empfohlen, sich mit ihren Kofinanzierungspartnern bzgl. der möglichen Auswirkungen der Projektverlängerung auf die Auszahlung an nationalen Kofinanzierungsmittel abzustimmen, um insbesondere im Falle einer Verlängerung bis zum Jahresende Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Schlussrate zu vermeiden.