Covid-19: Anträge auf Projektverlängerung

7. April 2020

Covid-19: Anträge auf Projektverlängerung

 

Für die Behandlung der Projektanträge, die sich aus Verzögerungen bei der Projektumsetzung infolge der Covid-19-Pandemie ergeben, ist vom 7. bis. 22. Mai ein eigenes schriftliches Beschlussverfahren des Begleitausschusses vorgesehen. 

 Frist für die Einreichung von Anträgen auf Projektverlängerung ist der 16. April 2020 

 

Der Antrag muss vor dem Ende des ursprünglichen Realisierungszeitraums des Projekts per E-Mail an den bei der Verwaltungsbehörde zuständigen Ausgabenprüfer gestellt werden. Diese E-Mail muss:  

  • vom Projektträger auf Französisch oder auf Deutsch verfasst und in Kopie an alle Partner des Projekts gesendet werden;  
  • den Hinweis enthalten, dass der Verlängerungsantrag von allen Partnern des Projekts unterstützt wird; 
  • das neue Enddatum für den Realisierungszeitraum des Projekts enthalten. Angesichts der Ungewissheit bezüglich der Dauer der Covid-19-Pandemie empfiehlt die Verwaltungsbehörde, die betroffenen Projekte bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern; 
  • möglichst detaillierte Angaben zu den Auswirkungen der Pandemie auf die Umsetzung des Projekts und die im Arbeitsplan vorgesehenen Maßnahmen sowie zu den Gründen enthalten, die die Partner des Projekts dazu veranlassen, eine Verlängerung des Realisierungszeitraums zu beantragen. Darüber hinaus sollte soweit möglich angegeben werden, innerhalb welcher neuen Zeiträume die betroffenen Projektmaßnahmen durchgeführt werden sollen. 

 

Die Verlängerung der betroffenen Projekte erfolgt bei unverändertem ProjektbudgetDie Projektverlängerung erlaubt lediglich eine zeitliche Verschiebung der betroffenen Projektmaßnahmen. Folglich ist es nicht notwendig, dem Antrag auf Projektverlängerung einen geänderten Projektkosten– oder Finanzierungsplan beizufügen. 

 

Mit der Verlängerung des Realisierungszeitraums geht keine Erhöhung des EFRE-Förderbetrags einherAnerkannt werden lediglich solche Projektkosten, die sich aus den ursprünglich vorgesehenen Projektmaßnahmen ergeben, aufgrund der Auswirkungen der Pandemie aber nicht in den vorgesehenen Zeiträumen durchgeführt werden konnten. Sollten an dem Projekt weitere Änderungen, die über die dargestellte Verlängerung des Realisierungszeitraums bei unverändertem Kostenplan hinausgehen, notwendig seinsind diese gesondert zu beantragen. 

 

Den Projektträgern wird empfohlen, sich mit ihren Kofinanzierungspartnern bzgl. der möglichen Auswirkungen der Projektverlängerung auf die Auszahlung an nationalen Kofinanzierungsmittel abzustimmen, um insbesondere im Falle einer Verlängerung bis zum Jahresende Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Schlussrate zu vermeiden.