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Die Abänderung des ersten, im Sommer eingereichten Entwurfs des Programms Interreg Oberrhein 2021-207 zielt darauf ab, auf die Anmerkungen der EU-Kommission zu dem Dokument einzugehen.
Der endgültige Programmentwurf wurde am 10. Februar 2022 durch den Begleitausschuss genehmigt und erläutert die angestrebten Ziele und die Mittel, die zur Erreichung dieser Ziele eingesetzt werden, ohne die von den Akteuren des Oberrheins vorgeschlagene Strategie grundlegend in Frage zu stellen.
Bis zur offiziellen Genehmigung des Programms Interreg Oberrhein 2021-2027 arbeitet die Verwaltungsbehörde weiterhin am umfassenden Verfahren für die Beantragung, Prüfung und Auswahl der Projekte.
Gleichzeitig sammelt das Gemeinsame Sekretariat weiterhin Ideen für grenzüberschreitende Projekte am Oberrhein und begleitet in dieser Findungsphase auch die zukünftigen Antragsteller.
Nach jetzigem Stand könnten die Projekte der Förderperiode „Interreg VI“ offiziell ab Sommer 2022 an den Start gehen. Näheres zum Antragsverfahren für das Programm 2021-2027 wird in den nächsten Wochen Schritt für Schritt bekannt gegeben.