Seit dem 30. Juni ist es offiziell: Die drei für die Interreg-Programme maßgeblichen EU-Verordnungen liegen in ihrer endgültigen Fassung und den 24 Amtssprachen vor. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bildet den Schlusspunkt unter mehr als dreijährige Diskussionen und Verhandlungen-
Sie ermöglicht einen nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg der Ausarbeitung des Programms Interreg Oberrhein 2021-2027: Mit der Veröffentlichung des Verordnungsrahmens ist die Grundlage gegeben für die Einreichung des Programms bei der Europäischen Kommission.
Die drei wesentlichen Verordnungen:
- Die Verordnung (EU) Nr. 2021/1059 (sog. „Interreg-Verorndung“) legt in neun Kapiteln die maßgeblichen Rahmenbedingungen für Interreg in der Förderperiode 2021-2027 fest. Dazu zählen die erforderlichen Inhalte für die Interreg-Programme, das Verfahren zur Ausarbeitung und Einreichung der Programme, Angaben zu den Programmbehörden, zur Begleitung und Bewertung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Förderfähigkeit von Ausgaben etc. Der Anhang umfasst ein Muster für die Interreg-Programme.
- Die Verordnung (EU) Nr. 2021/1058 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds legt die spezifischen Ziele und die Interventionsbereiche der Regionalpolitik fest. Der Anhang umfasst eine Liste der gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Interreg
- Die Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 mit gemeinsamen Bestimmungen für die verschiedenen Fonds und Programme (sog. „Dachverordnung“). Dazu zählen in der Förderperiode 2021-2027 der EFRE, der Kohäsionsfonds, der Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFF), der Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF), der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik sowie der Fonds für die innere Sicherheit.
Mehr zum Thema
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Verordnungen enthält der Internet-Auftritt der Europäischen Kommission. Dort finden Sie unter anderem einen FAQ-Bereich zu den verschiedenen Bestandteilen der europäischen Kohäsionspolitik 2021-2027.