- Das Programm
- Sie haben eine Projektidee?
- Sie sind Begünstigter
- Geförderte Projekte
- Die Geschichte von Interreg am Oberrhein
- Dokumente und Tools
- Stellenangebote
Das Programm INTERREG V Oberrhein ist Teil eines der zwei Hauptziele der Kohäsionspolitik der Europäischen Union: die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ). Dieses Ziel ist in 3 Kooperationstypen gegliedert: INTERREG A, B und C. INTERREG Oberrhein ist ein solches grenzüberschreitendes Kooperationsprogramm (INTERREG A) in der französisch-deutsch-schweizerischen Grenzregion.
Diese Zusammenarbeit reiht sich in die Europäische Regionalpolitik ein, der wesentlichen Investitionspolitik der Europäischen Union. Sie zielt darauf ab, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Disparitäten zwischen den verschiedenen Gebieten zu verringern. Diese Politik ist Teil der Strategie Europa 2020, die darauf abzielt, Arbeitsplätze, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum zu schaffen, die Lebensqualität zu verbessern und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Diese Politik wird durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) finanziert, zu denen auch der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zählt, der unter anderem die Mittel für INTERREG-Programme bereitstellt.
In der Praxis überträgt die Europäische Union die Verwaltung der Strukturfonds auf die regionale Ebene. Die Programme basieren daher auf Partnerschaften von institutionellen Akteuren der betroffenen Regionen. Die Gesamtheit der Programmpartner von INTERREG V Oberrhein (die wichtigsten Verwaltungsbehörden am Oberrhein) bildet den Begleitausschuss. Seine Aufgabe ist es, Projekte auszuwählen und diese zu begleiten. Sie ist das politische Organ des Programms und trifft sich zweimal jährlich. Die detaillierte Liste der Mitglieder des Begleitausschusses finden Sie hier.
Die Arbeitsgruppe bereitet die Entscheidungen des Begleitausschusses vor. Sie ist das technische Organ, in dem alle Partner der Verwaltungsebene vertreten sind und trifft sich sechsmal im Jahr.
Parallel dazu bilden dieselben Verwaltungsvertreter den Lenkungsausschuss. Dieser wählt Kleinprojekte aus, die der Verantwortung des Begleitausschusses unterliegen.
Das Gemeinsame Sekretariat und die Verwaltungsbehörde sind für die operationelle Umsetzung des Programms zuständig. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Projekträger bei ihrer Antragstellung auf EU-Mittelförderung zu begleiten sowie sie bei der praktischen Umsetzung und Verwaltung ihrer Projekte zu unterstützen.