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Planen Sie Ausgaben im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag, der bereits vor Beginn Ihres Projekts abgeschlossen wurde? Melden Sie dies so schnell wie möglich dem Gemeinsamen Sekretariat! Dieses muss den Vertrag vor der Annahme Ihres Projekts prüfen!
Wenn Sie als Begünstigter von EU-Mitteln im Rahmen Ihres Interreg-Projekts Ausgaben für externe Dienstleistungen oder für die Beschaffung von Ausrüstung oder von Bauleistungen tätigen, muss Ihre Einrichtung die Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe einhalten, die in dem Land gelten, in dem Ihre Einrichtung ansässig ist. Überprüfen Sie bitte anhand der nachstehenden Rubrik, ob die Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe für Ihre Struktur gelten!
Einrichtungen müssen die Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe beachten, wenn es sich bei ihnen um Folgendes handelt:
Auch wenn es sich um eine Einrichtung des privaten Rechts handelt, gelten für sie in gewissem Maße die Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe, da sie ja EU-Mittel erhält! Überprüfen Sie in den Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe, ob dies auf Sie zutrifft!
Sie müssen in der Lage sein, Ihren Bedarf möglichst genau abzuschätzen, um dann das für den geschätzten Betrag richtige Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe auszuwählen.
Nur mit einer qualitativ guten, schlüssigen und vollständigen Dokumentation kann sichergestellt werden, dass Sie Ihren Bedarf richtig abgeschätzt haben.
Als konkretes Beispiel zu nennen ist hier ein Fall, der regelmäßig im Rahmen unserer Interreg-Projekte auftritt:
Sie planen, während Ihres Projekts 20 Sitzungen abzuhalten, die den Rückgriff auf spezialisierte Dolmetscherinnen und Dolmetscher erforderlich machen.
Mit diesen verschiedenen Arten der Abschätzung Ihres Bedarfs können Sie herausfinden, welches Vergabeverfahren anzuwenden ist. Die Verwaltungsbehörde wird Sie fragen, auf welche Weise Sie Ihren Bedarf abgeschätzt haben. Sie können kann die verschiedenen Nachweise für Ihr Vorgehen vorlegen (Kopie von Kostenvoranschlägen/früheren Rechnungen, schriftlicher Vermerk zum Sourcing etc.).
Die Vorbeugung von Interessenkonflikten ist ein wichtiger Teilaspekt bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Die Verwaltungsbehörde wird Sie bitten, Maßnahmen nachzuweisen, die ergriffen wurden, um bei der Vergabe von Aufträgen Interessenkonflikte zu vermeiden (auch bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte). Der Vergabeentscheidung kann zum Beispiel ein Zusatz beigefügt werden, der von den an ihr beteiligten Personen unterschrieben wird, um zu bestätigen, dass es keinen Interessenkonflikt gibt.
Sie haben noch keine Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen? Dann empfehlen wir Ihnen, das von uns bereitgestellte Muster für die Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts herunterzuladen.