INTERREG-Glossar

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(Projekt)Aufruf

Bei einem Projektaufruf werden für die Projektauswahl besondere Voraussetzungen festgelegt, um in einem zeitlich und inhaltlich vorgegebenen Rahmen eine begrenzte Anzahl von Projekten zu generieren. Im Rahmen des Programms Interreg Oberrhein erfolgt die Projektauswahl für gewöhnlich fortlaufend. Die fortlaufende Projektauswahl kann von den Programmgremien im Rahmen eines Projektaufrufs unterbrochen werden.


Abschlussbericht

Spätestens drei Monate nach dem Ende des Realisierungszeitraums eines Projekts ist von den Partnern ein Abschlussbericht über die Projektumsetzung an das Gemeinsame Sekretariat zu übermitteln. Der Abschlussbericht enthält die Bewertung des Projekts und zudem Angaben dazu, wie die Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen gewährleistet wird. Das Gemeinsame Sekretariat bewertet den Abschlussbericht und fordert gegebenenfalls zusätzliche Informationen an, die es für notwendig erachtet.


Abschreibung

Die Abschreibung ist die Minderung des Buchwerts eines vom Begünstigten zu einem früheren Zeitpunkt erworbenen Vermögensgegenstands aufgrund des Wertverlusts durch Alterung und Verschleiß.


Allgemeine Strukturfondsverordnung

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 17. Dezember 2013 – die so genannte Allgemeine Strukturfondsverordnung – ist die maßgebliche Rechtsgrundlade für alle ESI-Fonds und enthält die gemeinsamen Bestimmungen für deren Einsatz.


Amtsblatt (ABl.)

Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) wird regelmäßig vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegeben. Es erscheint in allen 24 Amtssprachen der EU. Es besteht aus drei Reihen: Reihe L enthält die Rechtsvorschriften, Reihe C die Urteile der Rechtsorgane der EU und Reihe S als so genanntes Supplement die Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge.


Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe des Interreg-Programms unterstützt den Begleitausschuss und setzt sich aus Vertretern der Programmpartner zusammen, die die fachliche Ebene repräsentieren . Sie ist mit der Prüfung der Förderanträge beauftragt, die an das Gemeinsame Sekretariat gerichtet werden, und legt dem Begleitausschuss Vorschläge dazu vor, wie in Bezug auf die jeweiligen Förderanträge verfahren werden soll. Sie prüft die ihr vorgelegten Projekte mindestens ein Mal. Sie gibt zudem Stellungnahmen zu den Beschlussvorschlägen zur Programmumsetzung ab, die ihr von der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden. Sie tritt in der Regel sechs Mal pro Jahr zusammen.


Audit / Rechnungsprüfung / Buchprüfung

Hierbei handelt es sich um Evaluierungen, Untersuchungen, Prüfungen und Kontrollen.


Ausgabenprüfung

Die Ausgabenkontrolle wird auch als „Kontrolle auf der ersten Ebene“ oder „Kontrolle der Leistungserbringung“ bezeichnet. Die Verwaltungsbehörde nimmt im Hinblick auf die Auszahlung der EU-Fördermittel die Ausgabenkontrolle anhand der von den Projektträgern eingereichten Auszahlungsanträge vor. Im Rahmen der Ausgabenkontrolle werden sämtliche Ausgaben aller Begünstigten geprüft, die EU-Fördermittel erhalten.


Ausrüstung

Als Ausgaben für Ausrüstungen werden diejenigen Ausgaben eingeordnet, die für den Erwerb von Gütern, die Anmietung von Gütern oder für Leasing getätigt werden. Die Voraussetzungen für die Förderfähigkeit solcher Ausgaben sind zu prüfen.


Ausschreibung

Bei einer Ausschreibung handelt es sich um einen Aufruf zum Wettbewerb für öffentliche Aufträge. Das Ausschreibungsverfahren ist nach dem einzelstaatlichen Recht durchzuführen, das im jeweiligen Teilraum des Oberrheingebiets gilt.


Auszahlung

Mit Auszahlung ist die Begleichung einer Ausgabe, also die Auszahlung des Betrags, gemeint. Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Ausgabe im Rahmen des Interreg-Programms ist, dass sie getätigt ist, dass also beglichen wurde. Durch die Auszahlung des Ausgabenbetrags ist der Nachweis dafür erbracht, dass eine Geldbewegung vom Konto des Begünstigten auf ein Fremdkonto stattgefunden hat.


Auszahlungsantrag

Die Höhe der Förderung aus Gemeinschaftsmitteln richtet sich nach den tatsächlich getätigten Ausgaben. Die Auszahlung der Gemeinschaftsmittel erfolgt Zug um Zug auf der Grundlage der vom Projektträger nachgewiesenen Ausgaben. Projektträger und Projektpartner verpflichten sich, zur Erstattung der Ausgaben in vereinbarten regelmäßigen Abständen Auszahlungsanträge an die Verwaltungsbehörde via Synergie-CTE zu richten.


Automatsiche Aufhebung der Mittelbindung

Bei einer automatischen Aufhebung der Mittelbindung wird, von der EU-Kommission ausgehend, für ein bestimmtes Jahr ein Teil der dem Programm zur Verfügung gestellten Mittel gestrichen. Dies bedeutet, dass dem Programm, wenn nicht innerhalb der vorgegebenen Frist Ausgaben in Höhe der entsprechenden Mittelbindung gegenüber der EU-Kommission bescheinigt werden, die entsprechenden Gemeinschaftsmittel verloren gehen. Sofern es zu einer automatischen Aufhebung der Mittelbindung kommt, wird diese auf die Projekte übertragen, denen sie anzulasten ist.


Begleitausschuss

Der Begleitausschuss setzt sich aus Vertretern der Programmpartner zusammen, die die Entscheidungsebene repräsentieren, und ist als maßgebliches Gremium für die Begleitung und Evaluierung des Programms INTERREG V Oberrhein zuständig. Der Begleitausschuss ist mit der Prüfung und der Bewilligung der Förderung von Projekten beauftragt, die im Rahmen des INTERREG-Programms aus EU-Fördermitteln kofinanziert werden.


Begünstigter

Ein Begünstigter ist eine Einrichtung oder Stelle, die im Rahmen eines INTERREG-Projekts EFRE-Fördermittel erhält. Im weitesten Sinne werden alle Personen, denen die Projektergebnisse zugutekommen, als „Endbegünstigte“ angesehen.


Bescheinigung über die Leistungserbringung

Mit der Bescheinigung über die Leistungserbringung wird bestätigt, dass die vom Projektträger bei der Verwaltungsbehörde zur Erstattung eingereichten Ausgaben geprüft wurden.


Bescheinigungsbehörde

Die Bescheinigungsbehörde erstellt und bescheinigt die Auszahlungsanträge, die auf Programmebene an die Europäische Kommission gerichtet werden, und nimmt die Rechnungslegung vor. Zudem gehen bei der Bescheinigungsbehörde die Zahlungen der EU-Kommission an das Programm ein.


De-minimis-Beihilfe / De-minimis-Regel

De-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die von EU-Mitgliedstaaten an Unternehmen vergeben werden. Die EU-Kommission lässt solche Beihilfen zu, weil sie den europäischen Wettbewerbsregeln nicht entgegenstehen. Die Summe aller de-minimis-Beihilfen darf während drei Steuerjahren höchstens 200 000 € betragen. Die Verwaltungsbehörde stellt Unternehmen ein Formular mit dem Titel „De-minimis-Beihilfen“ zur Verfügung, mit dessen Hilfe sie die in Anspruch genommenen Beihilfen melden müssen.


Durchsführungsverordnung

Für die Periode 2014-2020 : Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 17. Dezember 2013 – die so genannte Durchführungsverordnung – bildet die Rechtsgrundlage für die Programme zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit.

Für die Periode 2021-2027: VERORDNUNG (EU) 2021/1059 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 24. Juni 2021 bildet die Rechtsgrundlage für die Programme zur Europäischen Territorialen Zusammenarbeit.


EFRE-Verordnung

Für 2014-2020: Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 17. Dezember 2013 – die so genannte EFRE-Verordnung – enthält die Bestimmungen für den Einsatz des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.

Für 2021-2027: VERORDNUNG (EU) 2021/1058 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 enthält die Bestimmungen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds.


Einnahmen

Einnahmen sind alle finanziellen Erträge aus der Durchführung der Projektmaßnahmen (Kartenverkauf, Umsatz, Schenkungen, Teilnahmegebühren, usw.). Die im Rahmen eines Projekts erzielten Einnahmen werden vom Gesamtbetrag der förderfähigen Projektkosten abgezogen. Einnahmen, die im Rahmen der Projektumsetzung erzielt werden, sind nicht mit den Kofinanzierungsmitteln zu verwechseln, die die Projektpartner erhalten, um das Projekt durchführen zu können (Fördermittel).


Ergebnisprodukt

Ein Ergebnisprodukt ist das Resultat einer abgeschlossenen Projektmaßnahme. Es muss messbar, greifbar und überprüfbar sein. Ein Pflichtenheft, eine Studie, ein Untersuchungsbericht usw. können als Ergebnisprodukt angesehen werden. Anhand der durch die Projekte generierten Ergebnisprodukte kann das Programm die Indikatoren speisen, die gegenüber der EU-Kommission für die Erreichung der Ziele des Operationelen Programms angegeben wurden.


Ergebnissindikator

Die Ergebnisindikatoren dienen der Messung des Beitrags des INTERREG-Programms zu den Zielvorgaben. Im Operationellen Programm sind Ergebnisindikatoren für die einzelnen Achsen und für die spezifischen Ziele festgelegt.


Erstantrag für Kleinprojekte (EfK)

Der EfK enthält die wesentlichen Informationen zu einem Kleinprojekt und ermöglicht daher seine Bewertung durch die Verwaltungsbehörde. Er besteht aus dem Antragsformular, dem Anhang zum Kosten- und Finanzierungsplan und den Partnerschaftsbescheinigungen.


Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der Europäischen Union durch den Abbau von Ungleichgewichten zwischen den Regionen Europas bestimmt. Er kommt für die Ziele „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (=INTERREG) der europäischen Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020 zum Einsatz. Die im Rahmen des Programms INTERREG V Oberrhein eingesetzten Gemeinschaftsmittel stammen ausschließlich aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).


Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI)

Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind Finanzinstrumente, mit denen die Europäische Union die wirtschaftliche, soziale und territoriale Kohäsion stärkt. Es gibt folgende fünf ESI-Fonds: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Im Rahmen des INTERREG V-Programms Oberrhein kommt der EFRE zum Einsatz.


Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein Instrument für die Einrichtung von Kooperationen, das vom Europäischen Parlament und vom Rat im Juli 2006 geschaffen wurde. Der EVTZ verfügt über eine Rechtspersönlichkeit und ist dafür gedacht, im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auftretenden Schwierigkeiten entgegenzuwirken und die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zu fördern.


Evaluierungsausschuss

Der Evaluierungsausschuss ist die Einrichtung auf Ebene des Eurodistrikts, die die Kleinprojekte hinsichtlich ihres Nutzens für das Gebiet des Eurodistrikts bewertet. Jeder Eurodistrikt verfügt über seinen eigenen Evaluierungsausschuss. Im Anschluss an diese Evaluierung werden die Projekte dem INTERREG Lenkungsausschuss übermittelt.


Federführender Eurodistrikt

Der federführende Eurodistrikt betreut die Einrichtungen in seinem Gebiet, die Kleinprojekte erarbeiten möchten. Grundsätzlich ist jeder Eurodistrikt für die Kleinprojekte verantwortlich, deren Träger in seinem Gebiet ihren Sitz haben. Der Evaluierungsausschuss des federführenden Eurodistrikts ist für die Bewertung der Kleinprojekte seines Gebiets zuständig.


Finanzierungsüberschuss

Die Verwaltungsbehörde erstellt eine Übersicht, in der die im Rahmen des Projekts tatsächlich angefallenen Ausgaben und geleisteten Finanzierungen den angesetzten Beträgen gegenübergestellt werden. Ein Finanzierungsüberschuss besteht, wenn die nationalen Kofinanzierungsmittel den angesetzten Beträge übersteigen oder wenn die Ausgaben unter den angesetzten Beträgen liegen und die nationalen Finanzierungsmittel dennoch insgesamt vollständig ausgezahlt wurden. In diesem Fall wird die Differenz zwischen den ausgezahlten nationalen Fördermitteln und dem Betrag, der aufgrund des Realisierungsgrads des Projekts hätte ausgezahlt werden müssen, von der Verwaltungsbehörde von der anhand des Fördersatzes berechneten EU-Mittelförderung abgezogen.


Förderantrag / Antragstellung auf EU-Mittelförderung

Der Förderantrag bzw. der Antrag auf EU-Mittelförderung umfasst das Antragsformular mit den dazugehörigen Anlagen und enthält alle Angaben, die für die eingehende Analyse der Förderfähigkeit und der Eignung eines Projektvorschlags erforderlich sind. Der Förderantrag ist vom Träger und von den Partnern des Projekts mit Unterstützung des Gemeinsamen Sekretariats zu erstellen, dabei sind die Anmerkungen zu berücksichtigen, die das Gemeinsame Sekretariat und die Arbeitsgruppe im Zuge der Prüfung des Kurzformulars gemacht haben. Das Antragsformular ist online mithilfe der Software SYNERGIE-CTE auszufüllen und einzureichen.


Förderfähigkeit, -würdigkeit

Der Begriff Förderfähigkeit bezeichnet die Tatsache, dass für eine Ausgabe eine EU-Kofinanzierung aus dem EFRE vergeben werden kann. Eine Ausgabe ist förderfähig, wenn sie bestimmten Kriterien entspricht, die nach Maßgabe der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Bestimmungen insbesondere auf Programmebene festgelegt werden.


Förderfähigkeitskriterium

Bei den Förderfähigkeitskriterien handelt es sich um im Rahmen des Programms festgelegte Regeln, denen sowohl der Verordnungsrahmen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene als auch die auf Programmebene vorgegebenen Kriterien zugrunde liegen. Die Regeln für die Förderfähigkeit dienen den Projektpartnern insgesamt als Richtschnur für die Ausgestaltung und Umsetzung ihrer Projekte. Die Einhaltung der Förderfähigkeitskriterien ist unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung aus Gemeinschaftsmitteln.


Fördersatz

Für jede Achse des Interreg-Programms Oberrhein wurde ein Fördersatz für die Kofinanzierung aus Eu-Mitteln festgelegt. Er gilt in gleicher Höhe für alle Projekte, die der betreffenden Achse zugeordnet sind. Mehr dazu in der Rubrik „Sie haben eine Projektidee?“


Gebietsreferent

Das Programmgebiet ist in vier Teilgebiete gegliedert. Für jedes Teilgebiet wurde beim Gemeinsamen Sekretariat ein Gebietsreferent benannt. Er ist der bevorzugte Ansprechpartner für Projektträger aus dem betreffenden Gebiet.


Gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)

Die Europäische Union hat die Mitgliedstaaten in so genannte NUTS-Gebiete unterteilt. Die Unterteilung dient ausschließlich statistischen Zwecken und deckt sich nicht zwingend mit amtlichen Verwaltungseinheiten.


Gemeinsames Sekretariat

Das Gemeinsame Sekretariat unterstützt die Programmgremien bei der Umsetzung des Programms und steht andererseits potenziellen Begünstigten, Projektträgern und Projektpartnern bei der Ausgestaltung und im weiteren Verlauf dann bei der Umsetzung ihrer Projekte zur Seite. Das Gemeinsame Sekretariat hat seinen Sitz bei der Région Grand Est.


Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Grundsätzlich müssen alle im Rahmen eines Projekts getätigten Ausgaben sich in einem angemessenen Verhältnis zu den Projektzielen bewegen und damit dem Prinzip Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Ausgabe in einem angemessenen Verhältnis stehen muss zu den angestrebten Projektzielen


Jahresarbeitszeit

Als Jahresarbeitszeit wird die von den Beschäftigten tatsächlich geleistete Arbeitszeit angesetzt. Die Berechnung erfolgt branchenbezogen. Der Berechnung werden die theoretische Wochenarbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung und die Anzahl der Jahreswochen mit folgenden Berichtigungen zugrunde gelegt: Teilzeitarbeit, Urlaub, Kurzarbeit, Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsurlaub und Arbeitsunfälle, Streiks und Überstunden, sofern diese gemeldet und vom Arbeitgeber bezahlt werden.


Jährlicher Durchführungsbericht

Der jährliche Durchführungsbericht beschreibt den Stand der Umsetzung des INTERREG-Programms. Er wird von der Verwaltungsbehörde erstellt und der EU-Kommission vorgelegt.


Kick-off Meeting

Die Kofinanzierungspartner eines Projekts kommen mit dem Gemeinsamen Sekretariat und der Verwaltungsbehörde beim Projektstart zu einem Kick-off Treffen zusammen. Dabei stellt die Verwaltungsbehörde die Projektvereinbarung, die Modalitäten für die Stellung von Auszahlungsanträgen sowie die für den Projektablauf relevanten technischen Punkte vor.


Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

In die Kategorie Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) fallen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro.


Kofinanzierung

Förderungen aus den EU-Fonds werden in Form einer Kofinanzierung geleistet, das heißt einer finanziellen Förderung, die einen im Voraus festgelegten Teil der Gesamtkosten des Projekts abdeckt. Die Gesamtdeckung der im Rahmen des Kostenplans angesetzten Projektausgaben erfolgt durch die Gesamtheit der Kofinanzierungsmittel (Projektpartner, EU-Fördermittel, usw.).


Kofinanzierungszusage

Die Kofinanzierungszusage dient dazu, die Zusage der Partner über die von ihnen zur Verfügung gestellten Finanzmittel und die Rechtsform der Einrichtung sicherzustellen. Damit ein Förderantrag annahmefähig ist, müssen ihm die Kofinanzierungszusagen der Kofinanzierungspartner beiliegen.


Kontrolle durch die Gemeinschaftsinstanzen

Die Bediensteten der EU-Kommission oder ermächtigte Vertreter der Kommission können ungeachtet der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Audits die Verwaltung des Programms und die Projektbegleitung einer Prüfung unterziehen.


Kriterien zur Projektauswahl

Um eine Förderung aus EU-Mitteln im Rahmen des INTERREG-Programms in Anspruch nehmen zu können, müssen die Projekte, für die ein Förderantrag gestellt wird, bestimmte Kriterien erfüllen, die sich sowohl aus dem Verordnungsrahmen auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene als auch aus den auf Programmebene vorgegebenen Kriterien ergeben. Dazu gehört z.B., dass durch das Projekt ein Beitrag zu den Programmzielen geleistet wird, dass das Projekt innovativ ist und dass es einen grenzüberschreitenden Mehrwert aufweist. Bevor ein Antrag auf EU-Mittelförderung gestellt wird, ist es notwendig, sich mit den Kriterien für die Projektauswahl vertraut zu machen.


Kurzformular

Die Einreichung des Kurzformulars ist der erste obligatorische Schritt, um eine Förderung im Rahmen des Programms Interreg Oberrhein zu beantragen. Das Kurzformular enthält die maßgeblichen Punkte des Antragsformulars und ermöglicht eine erste Prüfung und erste Bewertung der Projektvorschläge. So kann das Gemeinsame Sekretariat in kürzester Zeit eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit und der Eignung eines Projektvorschlags abgeben und gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand für den Projektträger niedrig gehalten. Das Kurzformular ist in elektronischer Form beim Gemeinsamen Sekretariat einzureichen und muss nicht unterschrieben werden. Es gibt im Normalfall keine Terminvorgaben für die Ersteinreichung des Kurzformulars.

Laden Sie hier das Kurzformular 2021-2027 herunter


Kurztitel (des Projekts)

Der Kurztitel des Projekts ist eine zum Beispiel aus den Anfangsbuchstaben oder aus neu zusammengesetzten Wortbestandteilen gebildete Abkürzung, die als Wort – nicht als Buchstabenfolge – ausgesprochen wird. Den Partnern eines Projekts steht es frei, für ihr Projekt einen Kurznamen, einen Kurztitel oder eine Abkürzung zu wählen und es damit sowohl bei der Öffentlichkeitsarbeit als auch bei der Kommunikation der Partner untereinander oder mit der Verwaltungsbehörde „griffiger“ zu machen. Die Projektziele sollten auch im Kurztitel erkennbar sein.


Leasing

Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der ein Vermögensgegenstand durch pauschale monatliche Zahlungen, die so genannten Leasingraten, erworben wird und nach Ablauf des Leasing-Vertrags eine Kaufoption besteht.


Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss des Programms INTERREG Oberrhein ist für die Auswahl der Kleinprojekte verantwortlich. Er trifft seine Entscheidung nachdem die Kleinprojekte von ihren entsprechenden Evaluierungsausschüssen bewertet wurden.


Mehrwertsteuer (MwSt.)

Bezahlte Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig, wenn sie abzugsfähig ist. Begünstigte, die in gleich welcher Form Mehrwertsteuer abziehen können, müssen deshalb den Kostenplan ohne Mehrwertsteuer erstellen und auch die Ausgaben ohne Mehrwertsteuer zur Erstattung einreichen.


Neue Regionalpolitik

Die Schweiz beteiligt sich unter anderem im Rahmen ihrer Neuen Regionalpolitik (NRP) am INTERREG-Programm. Die NRP ist in den Grenzregionen insbesondere auf die Förderung der Innovationskapazität und der Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet. Für die Umsetzung der NRP sind die Kantone zuständig. Aufgrund dessen werden in der Schweiz INTERREG-Projekte nach Maßgabe der kantonsspezifischen Zielsetzungen der Regionalpolitik bewertet und entsprechend finanziert. Dies bedeutet, dass Beihilfen des Bundes und/oder der Kantone im Rahmen der NRP nur dann vergeben werden können, wenn das Projekt zum einen die Voraussetzungen des INTERREG-Programms erfüllt und zum anderen in der Schweiz den Zielsetzungen der Regionalpolitik der Schweizerischen Eidgenossenschaft und/oder der Kantone entspricht. Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, sich außerhalb der NRP an INTERREG-Projekten zu beteiligen. So können Beihilfen der Kantone auch für Kooperationsprojekte vergeben werden, die nicht auf die Zielsetzungen der NRP ausgerichtet sind. Die Regio Basiliensis (IKRB) ist auf regionaler Ebene als Koordinationsstelle für INTERREG und die NRP tätig.


Öffentlichkeitsarbeit

Alle Partner eines im Rahmen des INTERREG-Programms aus EFRE-Fördermitteln kofinanzierten Projekts sind verpflichtet, die Finanzierung aus Gemeinschaftsmitteln zum Gegenstand von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Sie verpflichten sich, auf die dem Projekt gewährten EFRE-Fördermittel in geeigneter Form hinzuweisen.


Outputindikator

Anhand der Outputindikatoren wird der Beitrag eines Projekts zu dem spezifischen Ziel gemessen, dem es im Operationellen Programm zugeordnet ist. Die Outputindikatoren sind im Operationellen Programm festgelegt und werden im Lauf der Projektumsetzung schrittweise durch die Ergebnisprodukte gespeist.


Pauschale

Eine Pauschale ist ein vorbestimmter Betrag, mit dem der Erwerb von Gütern oder die Erbringung von Leistungen abgegolten wird. Im Regelfall werden im Rahmen von INTERREG der Berechnung der EFRE-Kofinanzierung die im Rahmen des Projekts tatsächlich getätigten Ausgaben zugrunde gelegt. In Ausnahmefällen kann jedoch für eine bestimmte Ausgabe eine Pauschale angesetzt werden, wobei die Zahlung dann nicht nachgewiesen werden muss. Dies ist insbesondere bei den Vorbereitungskosten der Fall.


Programm

Das Programm (als „Operationelles Programm“ (OP) für die förderperiode 2014-2020 bezeichnet) ist das Basisdokument für das Programm. Das Programm wurde von den Akteuren der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheingebiet erstellt und von der EU-Kommission am 29. April 2022 für die Förderperiode 2021-2027 genehmigt. Es beinhaltet: – eine Analyse der Situation im Programmgebiet; – die ausgehend von den Ergebnissen der Analyse für den Programmzeitraum erarbeitete Strategie; – die Modalitäten für die Umsetzung dieser Strategie (insbesondere die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel und die Aufgliederung in 12 spezifische Ziele).

Das Dokument kann in der Rubrik „Dokumente und Tools“ heruntergeladen werden.


Projekt

Im Rahmen des Programms wird zwischen einer „Projektidee“, die ein Konzept darstellt, das eine Einrichtung umsetzen möchte, und dem eigentlichen Projekt unterschieden, bei dem es sich um die Umsetzung des Konzepts unter Einsatz der EU-Fördermittel handelt. Es kann auch der Begriff „Vorhaben“ verwendet werden.


Projektabschluss

Voraussetzung für den Projektabschluss sind die Prüfung und Genehmigung des Projektabschlussberichts und der Übersicht über die finanzielle Abwicklung des Projekts. Ein Projekt kann abgeschlossen werden, wenn die Umsetzung der Projektmaßnahmen abgeschlossen ist, die Unterlagen zur abschließenden Beurteilung des Projekts vorgelegt wurden und der letzte Auszahlungsantrag bearbeitet ist.


Projektgruppe

Der Projektgruppe gehören die Projektpartner an, also der Projektträger, der Schweizer Projektverantwortliche (gegebenenfalls), die weiteren Kofinanzierungspartner und die Nichtkofinanzierungspartner.


Projektträger

Im Sinne des INTERREG-Programms ist der Projektträger die Einrichtung, die im Namen aller Projektpartner den Antrag auf EU-Mittelförderung stellt und im weiteren Verlauf für die Koordinierung und Umsetzung des Projekts sorgt. Der Projektträger ist alleiniger Ansprechpartner der Verwaltungsbehörde und Empfänger der EFRE-Fördermittelzahlungen für das gesamte Projekt.


Projektvereinbarung

Rechtsgrundlage für die Ausführung der Projekte ist die Projektvereinbarung. Sie wird von allen Kofinanzierungspartnern des Projekts, von der Verwaltungsbehörde und von den Nichtkofinanzierungspartnern, die Begünstigte der EU-Mittelförderung sind, unterzeichnet. Von Nichtkofinanzierungspartnern, die keine Begünstigten sind, wird die Projektvereinbarung nicht unterzeichnet, für sie gilt jedoch eine moralische Verpflichtung zu ihrer Einhaltung.


Prüfbehörde

Die Prüfbehörde ist mit der Prüfung des effektiven Funktionierens des Verwaltungs- und Kontrollsystems betraut. Im Fall des Programms INTERREG V Oberrhein ist Prüfbehörde die CICC Fonds structurels, die französische Ministerien übergreifende Kommission für die Koordinierung der Prüfungen von in Frankreich aus EU-Mitteln geförderten Vorhaben.


Rahmenvereinbarung

In der Rahmenvereinbarung ist die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde und der am Programm beteiligten Mitgliedstaaten für die Durchführung des Programms festgelegt. Sie regelt insbesondere das Verfahren für die Wiedereinziehung von rechtsgrundlos an die Begünstigten ausgezahlten Fördermitteln. Unterzeichner sind die Région Grand Est, der französischen Staat, das Land Baden-Württemberg und das Land Rheinland-Pfalz.


Realisierungszeitraum

Der Realisierungszeitraum eines Projekts ist der Zeitraum, während dessen die geplanten Maßnahmen durchgeführt werden. Er beträgt maximal drei Jahre.


REGIO BASILIENSIS

Die REGIO BASILIENSIS (IKRB) ist Ansprechpartner für Schweizer Partner, die sich an einem Projekt im Rahmen des Programms INTERREG V A Oberrhein beteiligen und insbesondere im Rahmen der Neuen Regionalpolitik bei der Schweizerischen Bundesregierung und/oder den Kantonen Kofinanzierungsmittel beantragen wollen.


Selbstfinanzierung, Finanzierung durch Eigenmittel

Die Selbstfinanzierung ist der finanzielle Beitrag eines Projektpartners zum Projekt, der nach Abzug der dem Projekt zugesprochenen Fremdmittel verbleibt. Bei der Selbstfinanzierung handelt es sich um die Eigenmittel, die der jeweilige Projektpartner in das Projekt einbringt.


Spezifisches Ziel

Spezifische Ziele stellen von der EU Kommission vorgegebene Prioritäten als Entwicklungen in einem regionalen Kontext dar. Das Operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein enthält 12 spezifische Ziele. Um eine Kofinanzierung aus EU-Fördermitteln in Anspruch nehmen zu können, müssen die Projekte sich für die Zuordnung zu einem – einzigen – spezifischen Ziel entscheiden.


Staatliche Beihilfe

Staatliche Beihilfen sind Subventionen, die den freien Wettbewerb beeinflussen können. Um zu gewährleisten, dass durch die staatlichen Beihilfen nicht gegen den Grundsatz des freien Wettbewerbs verstoßen wird, ist zu prüfen, ob die einem Projekt gewährten staatlichen Beihilfen mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar sind.


Synergie-CTE

Synergie-CTE wurde vom französischen Staat als EDV-gestütztes Instrument zur Begleitung und Verwaltung der Projekte und Programme des Ziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) entwickelt. Es ist online zugänglich.


Systembedingte Unregelmässigkeiten

Tritt eine Unregelmäßigkeit wiederholt auf, handelt es sich um eine systembedingte Unregelmäßigkeit. In diesem Fall werden Berichtigungen auf der Ebene des Programms vorgenommen.


Technische Hilfe (TH)

Das Projekt „Technische Hilfe INTERREG V Oberrhein“ ist Achse E des Operationellen Programms zugeordnet. Im Rahmen dieses Projekts werden die personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt, die für eine optimale Umsetzung des Programms INTERREG V Oberrhein erforderlich sind. Das Personal des gemeinsamen Sekretariats und der Verwaltungsbehörde steht den INTERREG-Projektträgern zur Verfügung, und dies während der ganzen Lebensdauer des Projekts.


Timesheet (Stundenzettel)

Der Stundenzettel, der für die Berechnung der Personalkosten verwendet wird, ist eine Aufstellung der Anzahl der Stunden, die der betreffende Mitarbeiter im betreffenden Monat geleistet hat. Anhand des Stundenzettels werden die für das Projekt aufgewendeten Stunden von den für die gewöhnliche Tätigkeit des Mitarbeiters aufgewendeten Stunden abgegrenzt. Der Stundenzettel ist vom Arbeitnehmer zu unterzeichnen und von seinem Vorgesetzten gegenzuzeichnen.


Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO)

Die Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO), die 2010 in Offenburg für das deutsch-französisch-schweizerische Oberrheingebiet ins Leben gerufen wurde, versteht sich als funktionelles Netzwerk der Handlungsträger aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft und strukturiert ihre Politik in Form von vier Säulen, die je einen Themenbereich repräsentieren.


Verbreitung der Ergebnisse

Für die Europäische Union ist es wichtig, dass die von ihr gewährte Projektförderung wahrnehmbar ist, aber auch dass die geförderten Tätigkeiten und ihre Ergebnisse einer möglichst breiten Zielgruppe zugänglich gemacht werden, insbesondere damit sie genutzt und auf andere mögliche Themen oder Regionen übertragen werden können. Die Verbreitung der Ergebnisse erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, von Informationsmaßnahmen und von Schulungen und ist in die Planung des Projekts einzubeziehen, insbesondere damit die Kosten der diesbezüglichen Maßnahmen eingeplant und ihre Wirkung gemessen werden können.


Vereinzelte Unregelmässigkeiten

Unregelmäßigkeiten sind im Rahmen von Prüfungen festgestellte Sachverhalte, die den in der Projektvereinbarung festgelegten oder für das Programm geltenden Bestimmungen nicht entsprechen. Unregelmäßigkeiten ziehen gegebenenfalls eine finanzielle Berichtigung des Projekts nach sich, d.h. EU-Fördermittel, die den Projektbegünstigten gewährt wurden, werden gestrichen oder müssen zurückerstattet werden.


Vergaberecht

Die Partner eines EU-geförderten Projekts sind verpflichtet, die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Wie diesbezüglich jeweils zu verfahren ist, unterscheidet sich je nachdem, ob die Einrichtung, die die Dienstleistung beschafft, als öffentliche Einrichtung im Sinne des Vergaberechts gilt. Hierzu ist auf die Vergabeordnung des Landes Bezug zu nehmen, in dem der betreffende Partner seinen Sitz hat, aber auch auf die europäischen Vorschriften und die auf Programmebene festgelegten Regeln. Dieser Aspekt wird bei der Ausgabenprüfung besonders aufmerksam geprüft und das Vergabeverfahren muss gut dokumentiert sein.


Verwaltungsbehörde

Die Verwaltungsbehörde ist gegenüber den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission für die Verwaltung und Umsetzung des Programms zuständig und ist diesbezüglich ihr Ansprechpartner. Ihr obliegt die finanzielle Begleitung des Programms und sie sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Evaluierungen der Programmumsetzung. Verwaltungsbehörde des Programms Interreg Oberrhein ist die Région Grand Est.


Vorauszahlung

Bei einer Vorauszahlung wird eine Zahlung im Voraus geleistet. Im Rahmen des INTERREG-Programms werden Ausgaben ausschließlich gegen Vorlage der Rechnungen erstattet. Aus diesem Grund ist es nicht möglich Vorauszahlungen zu leisten.


Vorbereitungskosten

Bei den Vorbereitungskosten handelt es sich um Kosten, die vor dem Projektstart im Rahmen der Antragstellung auf EU-Mittelförderung entstehen. Sie werden in Höhe eines Pauschalbetrags von 20 000 € für 2014-2020 berücksichtigt und in Höhe des entsprechenden EFRE-Fördermittelbetrags an diejenigen Projekte ausgezahlt, an die eine Kofinanzierung aus Gemeinschaftsmitteln bewilligt wurde. Die Vorbereitungskosten sind im Kostenplan anzusetzen. Der Pauschalbetrag ändert sich für 2021-2027 und beträgt 32.800 €.


Vorhaben

Der Begriff „Vorhaben“ wird in einigen Rechtsvorschriften der Union als Bezeichnung für ein Projekt bezeichnet, das von der Verwaltungsbehörde eines Programms zur Förderung ausgewählt wurde und zur Realisierung der Programmziele beiträgt.


Vorhabenprüfung

Die Vorhabenprüfung wird je nach Sitz des kontrollierten Begünstigten von der zuständigen nationalen Prüfstelle vorgenommen. Diese sind: – für die Vorhabenprüfung bei französischen Begünstigten und die Koordination der Vorhabenprüfungen auf Programmebene: – Pôle de contrôle et d’audit des fonds communitaires de la Région Grand Est, – für die Vorhabenprüfung bei Begünstigten mit Sitz in Baden-Württemberg: die EU-Finanzkontrolle Baden-Württemberg – für die Vorhabenprüfung bei Begünstigten mit Sitz in Rheinland-Pfalz: die EU-Prüfbehörde


Zahlstelle

Bei der Zahlstelle gehen die Zahlungen der EU-Kommission an das Programm ein, sie nimmt zudem die Auszahlungen an die Projektträger vor. Zahlstelle des INTERREG V-Programms ist die Région Grand Est, die Zahlungen werden durch den öffentlichen Rechnungsführer ausgeführt.


Zahlungsanweisung

Mit der Zahlungsanweisung erteilt die Verwaltungsbehörde der Bescheinigungsbehörde dem Auftrag, die EFRE-Fördermittel für die von den Begünstigten getätigten Ausgaben an die betreffenden Begünstigten auszuzahlen.


Zusätzlichkeit

Die Zusätzlichkeit als Grundsatz für den Einsatz der Strukturfonds bedeutet, dass EU-Beihilfen nicht dazu führen dürfen, dass die Mitgliedsstaaten ihr Tätigkeitsfeld einschränken; es soll dadurch letztlich vervollständigt werden. Maßnahmen, die im Rahmen eines aus EU-Fördermitteln kofinanzierten Projekts durchgeführt werden, dürfen deshalb nicht unter die gewöhnlichen hoheitlichen Aufgaben fallen, sondern es muss sich dabei um die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben durch die Mitgliedsstaaten handeln.


Zusatzvereinbarung zu Projektvereinbarung

Wird ein Antrag auf Projektänderung gestellt, so wird dieser von den Programmgremien geprüft. Werden Änderungen an den ursprünglichen Modalitäten der Projektdurchführung gebilligt, wird hierzu eine Zusatzvereinbarung zur Projektvereinbarung erstellt und unterzeichnet.


Zwischenbericht

In der Mitte des Realisierungszeitraums des Projekts ist dem Gemeinsamen Sekretariat von den Partnern ein Zwischenbericht über die Umsetzung des Projekts vorzulegen. Er dient dazu zu prüfen, ob das Projekt den in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegten Bestimmungen entspricht.