Informationen zum Coronavirus

Informationen zum Coronavirus

Diese Seite wurde aufgrund der sukzessiven Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie im Jahr 2020 eingerichtet. Sie wird bei Bedarf aktualisiert.

Programmverwaltung und Programmgremien

 Wegen der seit dem 30. Oktober 2020 in Frankreich geltenden Bestimmungen zur Ausgangsbeschränkung gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Programmverwaltung ihrer Tätigkeit per Telearbeit nach. Ihre gewohnten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind unter den in der Meldung vom 30. Oktober erläuterten Bedingungen auch weiterhin für Sie erreichbar.

Die Sitzungen der Programmgremien (Arbeitsgruppe, Lenkungsausschuss Kleinprojekte und Begleitausschuss) finden zu den im Sitzungsplan der Gremien vorgesehenen Terminen statt, den wir laufend aktualisieren.

 

Auswirkungen auf beantragte und laufende Projekte

Das Team der Programmverwaltung steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Ihr Projekt von den Auswirkungen der Pandemie betroffen ist. Egal, ob es sich um grundlegende Probleme der Projektumsetzung oder konkrete Fragen zur Förderfähigkeit von Ausgaben handelt, wenden Sie sich bitte in jedem Fall umgehend an die zuständige Mitarbeiterin oder den zuständigen Mitarbeiter, damit sie oder er gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen suchen kann.

Um  die  negativen  Auswirkungen  der  Pandemie  auf  die  Ausarbeitung  und  die  Umsetzung  von Projekten  und  Kleinprojekten  möglichst  gering  zu  halten,  hat  der Begleitausschuss des Programms einen Anhang des Programmhandbuchs genehmigt, um  spezifische  Verfahren  und  Regeln  für  die  Förderfähigkeit  von  Ausgaben  in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie einzurichten. Der Anhang zum Programmhandbuch steht Ihnen in der Rubrik „Dokumente und Tools“ in beiden Arbeitssprachen des Programms zur Verfügung.

 

FAQ

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der Anfragen, die uns zu diesem Thema bislang erreicht haben, sowie Antworten hierauf.

Sollte die untenstehenden Antworten nicht klar oder ausführlich genug sein oder sollten Sie eine andere Frage haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Programmverwaltung gerne weiter für Auskünfte zur Verfügung.

 

1. Bleibt es bei den bislang geltenden Fristen für die Einreichung eines Projektantrags / eines Antrags auf Projektänderung / eines Auszahlungsantrags?

Grundsätzlich ja, da die Programmverwaltung ihre Tätigkeit in Form von Telearbeit weiterführt. Sollten Sie angesichts der aktuelle Situation Probleme haben, diese Fristen einzuhalten, teilen Sie das bitte Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner bei der Programmverwaltung mit, die bzw. der mit Ihnen nach einer geeigneten Lösung suchen wird.

 

2. Sind die Arbeitsgruppe, der Lenkungsausschuss Kleinprojekte und der Begleitausschuss in der Lage, meinen Projektantrag bzw. meinen Antrag auf Projektänderung prüfen?

Ja. Die für März und April vorgesehenen Sitzungen der Programmgremien mussten entfallen. Die Programmgremien nahmen aber ab Mai ihre Tätigkeit in Form von Videokonferenzen wieder auf.

 

3. Es besteht die Gefahr, dass die für die kommenden Wochen vorgesehenen Projektmaßnahmen (wie z.B. Dienstreisen, Sitzungen oder Veranstaltungen) nicht wie geplant umgesetzt werden können. Soll ich unter allen Umständen versuchen, sie dennoch durchzuführenz.B. in Form von Webinaren?

Der wichtigste Hinweis der Verwaltungsbehörde lautet, in jedem Fall die Empfehlungen oder Bestimmungen der für das betroffene Gebiet jeweils zuständigen lokalen oder nationalen Behörden zu beachten, um die weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden.
Sollte sich die Frage im Rahmen Ihres Projektes stellen, wenden Sie sich bitte so bald als möglich an Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner bei der Programmverwaltung und erläutern Sie so präzise wie möglich, welche konkreten Maßnahmen aufgrund der besonderen aktuellen Umstände verschoben werden müssen.
Die Verwaltungsbehörde empfiehlt weiterhin, wo immer dies möglich ist bei der Planung von Projektkosten die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (bspw. durch entsprechende Klauseln bei der Bestellung von Dienstleistungen).

 

4. Sind Projektausgaben für Maßnahmen (Dienstreisen, Veranstaltungen usw.), die letztlich nicht durchgeführt werden konnten, förderfähig?

Nach jetzigem Stand können solche Ausgaben als förderfähig anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die üblichen Nachweise hinaus darlegen können, dass die Nichtdurchführung sich direkt aus der derzeitigen besonderen Lage in Hinblick auf den Coronavirus ergibt und Sie alles in Ihrer Macht Stehende unternommen haben, um eine Erstattung der getätigten Ausgaben zu erreichen, bevor Sie diese bei der Verwaltungsbehörde eingereicht haben.

 

5. Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Zielwerte an Projektoutputs für mein Projekt oder Kleinprojekt nicht erreicht werden?

Insofern sich dieser Umstand aus der besonderen derzeitigen Lage in Hinblick auf den Coronavirus ergibt und vor Projektende nicht mehr gegengesteuert werden kann, wird die Verwaltungsbehörde hier Kulanz walten lassen. Bitte machen Sie in diesem Fall entsprechende Angaben im Output- und im Projektabschlussbericht.

 

6. Läuft die Auszahlung der Fördermittel an die genehmigten Projekte und Kleinprojekte weiter? 

Alle notwendigen Vorkehrungen wurden getroffen, damit die Auszahlung der Fördermittel an die laufenden Projekte und Kleinprojekte auch weiterhin erfolgen kann. Angesichts der besonderen Umstände kann es dabei allerdings zu Verzögerungen kommen. Sollte bei Ihnen oder einem anderen Begünstigten Ihres Projektes oder Kleinprojektes die Gefahr von Liquiditätsproblemen bestehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner bei der Programmverwaltung in Verbindung.

 

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Letzte Aktualisierung: 30. Oktober 2020