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Ihr Projekt wurde vom Begleitausschuss auf der Basis einer klaren Zielstellung, eines Aktionsplans und eines vorläufigen Budgets inklusive Personalkosten angenommen, die Sie präzise aufgelistet haben. Sie und Ihre Partner haben sich zur Einhaltung dieses Plans verpflichtet. Es ist grundsätzlich nicht möglich, das Projekt nach seiner Annahme durch den Begleitausschuss zu ändern.
Die Verwaltungsbehörde ist sich jedoch bewusst, dass über die Projektlaufzeit hinweg unvorhergesehene Ereignisse eintreten können. Diese können manchmal die erfolgreiche Durchführung des Projekts gefährden und eine Änderung des Projekts erforderlich machen, wie z.B.:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Projektänderung stellen.
1. Lesen Sie sich die Regeln hinsichtlich einer Projektänderung des Interreg Oberrhein Programms durch.
dann
2. Laden Sie sich das Formular für den Änderungsantrag herunter.
3. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Anhängen per E-Mail an Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin bei der Verwaltungsbehörde.
Die Verwaltungsbehörde wird Ihren Änderungsantrag prüfen und Sie bezüglich des Bearbeitungsstands und der getroffenen Entscheidung informieren. Gegebenenfalls wird die sie Sie zum besseren Verständnis um nähere Angaben oder um Korrekturen bitten, die den Antrag bewilligungsfähig machen.
Es gibt zwei Arten von Projektänderungen: Geringfügige und Erhebliche (siehe im Folgenden für weitere Erklärungen). Sollten Sie sich bezüglich der Art Ihrer geplanten Änderung unsicher sein, ist es in jedem Fall die Verwaltungsbehörde, die die finale Entscheidung trifft.
Ihre Änderung ist geringfügig, wenn es sich z. B. um Folgendes handelt:
Anmerkung: Das Übertragen des Budgets in derselben Zeile von einem Jahr auf das Andere erfordert keinen Änderungsantrag.
Ihre Änderung ist erheblich, wenn es sich z.B. um Folgendes handelt
Wenn Ihre gewünschte Projektänderung eine Erhebliche ist, können Sie diese unmittelbar in einem offiziellen, vom Projektträger unterzeichneten Schreiben formalisieren und die erforderlichen Dokumente beifügen. Der Antrag wird anschließend den Programminstanzen vorgelegt. Eine Genehmigung der erheblichen Projektänderung vom Begleitausschuss hat zur Folge, dass alle Partner eine Zusatzvereinbarung unterzeichnen müssen, um die Änderungen am Projekt zu bestätigen. Die nachfolgenden Ausgaben des Projekts werden erst nach Unterzeichnung dieser Zusatzvereinbarung akzeptiert.