Antragstellung

1. Schritt

Kurzformular ausfüllen und absenden

Vergewissern Sie sich, dass Ihr Projekt nicht Teil einer laufenden gezielten Projektaufruf ist! Laden Sie ggf. das spezielle Kurzformular für diesen Projektaufruf herunter.

Füllen Sie das Kurzformular aus, in dem Sie die Möglichkeit haben, Angaben zur Partnerschaft, zum Durchführungszeitraum und zum beantragten Kofinanzierungsbetrag zu machen, die Ziele des Projekts und die erwarteten Ergebnisse zu beschreiben, einen Maßnahmenplan zu skizzieren und den innovativen Charakter sowie den Mehrwert Ihres Projekts zu erläutern.

Senden Sie das Kurzformular per E-Mail an l’adresse . Ein Kurzformular gilt als offiziell eingereicht, wenn es vollständig und zweisprachig (Französisch und Deutsch) ist.

Mehr Informationen über unsere Modalitäten zur Projektauswahl.

2. Schritt

Prüfung des Kurzformulars durch das Gemeinsame Sekretariat

Nach seiner Einreichung wird das Kurzformular vom Gemeinsamen Sekretariat geprüft. Die Prüfung des Kurzformulars umfasst nicht nur die formalen Aspekte, sondern vor allem auch die Förderfähigkeit der Projektidee in Bezug auf auf die Themenbereiche, für die eine Förderung möglich ist, und in Bezug auf die Auswahl- und Förderkriterien des Programms. Nach der Prüfung leitet das GS seine Kommentare an den Projektträger weiter.

Es folgt ein iteratives Verfahren, in dem der Projektträger mehrere Gelegenheiten hat, seine Projektidee zu überarbeiten und eine neue Version des Kurzformulars einzureichen, bis eine endgültige Fassung vorliegt.

Sobald die endgültige Fassung bestätigt wurde, bittet das Gemeinsame Sekretariat den Projektträger, einen Förderantrag auszuarbeiten. Zu diesem Zweck übermittelt das Gemeinsame Sekretariat dem Projektträger die Zugangsdaten für das Tool SYNERGIE-CTE. Der Förderantrag muss teilweise online ausgefüllt werden.

3. Schritt

Prüfung des Kurzformulars durch die Arbeitsgruppe

Die Endfassung des Kurzformulars wird vom Gemeinsamen Sekretariat (GS) an die Arbeitsgruppe (AG) übermittelt. Die AG prüft die Projektidee auf technischer Ebene, d.h. unter Einbeziehung von Experten des jeweiligen Fachbereichs. Sie gibt eine positive oder eine Stellungnahme unter Vorbehalt zum Projekt ab. Daraufhin kann die AG den Projektträger, im ersten Fall, dazu auffordern, einen vollständigen Antrag auf EU-Mittelförderung zu stellen (weiter zum 4. Schritt) oder, im zweiten Fall, seine Projektidee unter Berücksichtigung der Bemerkungen der AG (zurück zum 2. Schritt) zu überarbeiten.

Nächste Treffen der Programmgremien

4. Schritt

Vollantrag ausfüllen und absenden

Der Projektträger bereitet in Zusammenarbeit mit seinen Partnern den Vollantrag vor, indem er alle Teile des Formulars ausfüllt, und indem er alle vorgeschriebenen Anhänge übermittelt.

5. Schritt

Prüfung des Vollantrags durch das Gemeinsame Sekretariat

Nach seiner Einreichung wird der Förderantrag vom Gemeinsamen Sekretariat geprüft. Die Prüfung des Vollantrags umfasst nicht nur die formalen Aspekte, sondern vor allem auch die Förderfähigkeit der Projektidee in Bezug auf das ausgewählte spezifische Ziel, den Beitrag zu den Ergebnisindikatoren und die Förderfähigkeit des Projekts bezüglich der Auswahl- und Förderkriterien des Programms. Nach der Prüfung leitet das GS seine Kommentare an den Projektträger weiter.

Es folgt ein iterativer Prozess, bei dem der Projektträger mehrere Gelegenheiten hat, sein Projekt zu überarbeiten und eine neue Version einzureichen bis zur endgültigen Fassung.

6. Schritt

Prüfung des Vollantrags durch die Arbeitsgruppe

Die Endfassung des Antrags wird vom Gemeinsamen Sekretariat (GS) an die Arbeitsgruppe (AG) zur Prüfung weitergeleitet. Die AG prüft das Projekt auf technischer Ebene,  (in aller Regel zweimal) d.h. unter Einbeziehung von Experten des jeweiligen Fachbereichs. Sie gibt eine positive, negative oder eine Stellungnahme unter Vorbehalt zum Projekt ab. In den ersten beiden Fällen leitet die AG die Projektidee zur Entscheidung an den Begleitausschuss weiter (Schritt 8). Im dritten Fall bittet die AG den Projektträger, unter
Berücksichtigung ihrer Anmerkungen, den Förderantrag zu überarbeiten (zurück zum 6. Schritt).

Die Sitzungen der Arbeitsgruppen finden im Durchschnitt alle 3 Monate statt.

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7. Schritt

Prüfung durch den Begleitausschuss

Der Begleitausschuss prüft nun seinerseits das Projekt auf der Grundlage der vom Gemeinsamen Sekretariat geleisteten Arbeit, der Stellungnahme der Arbeitsgruppe und entscheidet, ob die von den Projektpartnern angeforderten EU-Mittel genehmigt werden oder nicht. Diese Entscheidung wird durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung vertraglich festgehalten.

Die Sitzungen des Begleitausschusses finden durchschnittlich dreimal im Jahr statt.

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8. Schritt

Kick-Off-Sitzung und Unterzeichnung einer Vereinbarung

Nach der Annahme durch den Begleitausschuss werden die Projektpartner zu einer Kick-off-Sitzung eingeladen. Das Treffen dient dazu, die Projektpartner über die Finanzierung ihres Projekts in Bezug auf die Verwaltungsbehörde des Programms zu informieren. Gleichzeitig müssen alle Empfänger von Programm-Mitteln eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem Gemeinsamen Sekretariat ausarbeiten, die die rechtliche und vertragliche Grundlage für die Berechtigung zum Erhalt der EU-Mittel bildet.