Schutz personenbezogener Daten

Ziel der Verabschiedung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) durch die Europäische Union im Jahr 2016 war es, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und den Umgang mit persönlichen Daten rechtlich zu regeln. Das Programm Interreg Oberrhein hat Maßnahmen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten unter strikter Einhaltung der Verordnung erfolgen.

Im Rahmen des Programms werden personenbezogene Daten von Begünstigten von EU-Mitteln und Antragstellern einer Kofinanzierung während folgender Phasen erhoben :

  • in der zweiteiligen Antragstellung: d.h. im Kontext des Vorantrags – ein Kurzformular, in dem die Projektidee beschrieben wird – und des Vollantrags, in dem das Projekt detailliert dargestellt wird, damit es von den Programminstanzen genehmigt werden kann.

Laden Sie das Merkblatt über den Schutz personenbezogener Daten während der ersten Bewerbungsphase (Kurzformular) herunter.

Laden Sie das Merkblatt über den Schutz personenbezogener Daten während der zweiten Bewerbungsphase (Vollantrag) herunter.

  • während der Durchführung des Projekts.

Laden Sie das Merkblatt zum Schutz personenbezogener Daten während der Durchführung des Projekts herunter.

Das Programm führt darüber hinaus weitere Datenerhebungen durch, die ein breiteres Publikum betreffen können, insbesondere im Zusammenhang mit der Organisation von Veranstaltungen, Befragungen zur Ausarbeitung oder Bewertung des Programms oder im Zusammenhang mit der Eintragung in die Mailingliste des Programms.

Nutzerinnen und Nutzer werden bei jeder Datenerhebung über den Schutz personenbezogener Daten informiert.

 

Weitere Informationen über den Schutz personenbezogener Daten finden Sie in dem hierfür erstellten Themenblatt des Programmhandbuchs.