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Sie haben eine Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt, wissen jedoch nicht, wie Sie diese beim Programm Interreg Oberrhein einreichen können?
Wählen Sie nachstehend die Art des Projekts aus, das Sie durchführen möchten, und befolgen Sie dann die einzelnen Schritte!
Das für die Förderung von Kleinprojekten vorgesehene Instrument befindet sich aktuell noch in der Erarbeitung. Ziel ist es, Akteure am Oberrhein mit der Verwaltung von Kleinprojektefonds zu betrauen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld: Die ersten Fördermöglichkeiten dürfte es ab dem zweiten Halbjahr 2024 geben.
Wenn Sie eine Einrichtung vertreten, die möglicherweise an der Verwaltung eines Kleinprojektefonds interessiert ist, wenden Sie sich bitte an Frau Alicia Richert – alicia.richert@grandest.fr – +33 (0)3 69 31 85 58
Wir kofinanzieren Projekte mit einer strukturierenden Wirkung für eine nachhaltigere, besser vernetzte, sozialere, intelligentere und bürgernähere grenzüberschreitende Region.
Wenn Sie eine Idee für ein Kleinprojekt haben, können Sie einen Erstantrag für Kleinprojekte (EfK) stellen und diesen mindestens 6 Wochen vor der nächsten Sitzung des Lenkungsauschusses an folgende E-Mail-Adresse senden: kleinprojekte@interreg-oberrhein.eu.
Die Dokumente, die Sie für den Erstantrag für Kleinprojekte (EfK) benötigen, finden Sie am Ende der Seite, wenn Sie auf „EfK herunterladen“ klicken. Sie werden dann auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie ebenfalls Informationen zur weiteren Vorgehensweise erhalten.
Als Ausfüllhilfe steht Ihnen auch die Liste mit Beispielen der Kleinprojekte-Outputs zur Verfügung.
Mehr Informationen zum Kleinprojektaufruf finden Sie im Handbuch für Kleinprojekte.
Die Auswahl eines Kleinprojekts erfolgt in zwei Schritten:
Die Termine der Evaluierungsausschüsse der Eurodistrikte sind auf den jeweiligen Webseiten einsehbar.
Die Termine der nächsten Sitzungen des Lenkungsausschusses finden Sie hier.
Wir empfehlen Ihnen, mit dem Eurodistrikt, der für die Teilregion Ihres Projekts zuständig ist, Kontakt aufzunehmen, um einen Zeitplan für die Erstellung Ihres Kofinanzierungsantrags bis zu seiner Vorstellung bei den Evaluierungs- und Lenkungsausschüssen auszuarbeiten.
Überprüfen Sie folgende Punkte, bevor Sie das Kurzformular herunterladen:
Die Ergebnisse der Zusammenarbeit müssen über die Ergebnisse hinausgehen, die in einem auf den nationalen Rahmen beschränkten Projekt erzielt worden wären.
Projekte, deren Ergebnisse das Potenzial des Oberrheinraums als integrierter Raum aufzeigen, können gleichermaßen eine Förderung beantragen. In allen Fällen müssen die Ergebnisse des Projekts im Wesentlichen dem Oberrheinraum zugutekommen.
Wenn das Projekt allerdings in einem rein nationalen Kontext durchgeführt werden soll, z. B. weil seine Umsetzung in die normale Zuständigkeit der beteiligten Organisationen fällt, wird dem Projekt kein grenzüberschreitender Mehrwert anerkannt.
Les objectifs et les activités visés doivent contribuer à un nouveau développement qualitatif pour la problématique traitée par le projet.
Achtung: die zeitliche Verlängerung oder die geographische Ausweitung einer Kooperation werden nicht als innovative Aspekte anerkannt.
Die Nachhaltigkeit und die Struktureffekte geförderter Projekte kommen darin zum Ausdruck, dass die Projektergebnisse nicht nur punktuelle Ergebnisse erzielen, sondern das Programmgebiet möglichst nachhaltig und umfassend davon profitiert.
Ein Projekt gilt dann als nachhaltig, wenn seine Aktivitäten nach dem Ende des Förderzeitraums fortgeführt werden und die im Rahmen des Projekts erzielten Ergebnisse auch weiterhin dem Oberrheinraum zugutekommen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, die eine Kontinuität der Finanzierung ebenso wie die Fortsetzung der Projektaktivitäten und den Nutzen der Ergebnisse sicherstellen.
Struktureffekte lassen sich dann erkennen, wenn die Projektergbnisse sich über den Projektrahmen hinaus positiv auf die Ziele des Programms und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein auswirken.
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, eine Abweichung von der Höchstdauer von 36 Monaten zu beantragen, wobei der zusätzliche Zeitraum 12 Monate nicht überschreiten darf. Eine solche Abweichung ist möglich, wenn das Projekt externen terminlichen Zwängen unterliegt. Die Entscheidung darüber, ob einem Antrag auf Abweichung vom allgemein vorgesehenen Durchführungszeitraum stattgegeben wird oder nicht, trifft der Begleitausschuss.
Dieses Datum entspricht dem Abschlussdatum des gesamten Programms.
Dieses maximale förderfähige Finanzvolumen entspricht den Gesamtkosten der französischen und deutschen Partner des Projekts.
Allerdings wird der Begleitausschuss in Ausnahmefällen eine höhere Förderung bewilligen, und zwar dann, wenn das Projekt einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen der Ziele des Programms leistet.
Das bedeutet, dass sich je mindestens ein Partner aus mindestens zwei der am Programm beteiligten Staaten (Frankreich, Deutschland, Schweiz) an der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung des Projekts beteiligen muss.
Die Beteiligung von Partnern, deren Sitz außerhalb des Programmgebiets liegt, ist dann möglich, wenn sie für die Erreichung der Projektziele notwendig ist.
Aus dem Verordnungsrahmen ergeben sich zahlreiche rechtliche Vorgaben zur finanziellen und administrativen Umsetzung von Projekten im Rahmen des Programms INTERREG V Oberrhein. Für eine Förderung aus Programmmitteln kommen nur solche Projekte in Frage, die hinsichtlich sämtlicher Aspekte der Projektumsetzung die Förderregeln des Programms berücksichtigen. Modalitäten für die Projektauswahl und Kriterien für die Förderfähigkeit von Ausgaben ansehen
Sie verfügen nun über alle Informationen, die Sie benötigen, um die nächsten Schritte zu unternehmen.
Sie möchten gerne eine Zusammenfassung Ihrer Anfrage sowie die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners erhalten?
Vervollständigen Sie die drei Dokumente, aus denen sich der Erstantrag für Kleinprojekte (EfK) zusammensetzt: das Formular (1), den Budget- und Finanzierungsplan (2) und die Partnerschaftszertifikate (3).
Um den EfK möglichst vollständig auszufüllen, empfehlen wir Ihnen, unser Handbuch für Kleinprojekte durchzulesen, das die wichtigsten Regeln für den Projektaufruf enthält.
Im EfK kann der Träger eines Kleinprojekts begründen, weshalb sein Projekt sich in das spezifische Ziel 12 des Programms („Steigerung der Identifikation der Bürger mit dem Grenzgebiet Oberrhein“) einschreibt. Zudem kann er die Ziele und erwarteten Ergebnisse darin beschreiben, den Arbeitsplan strukturieren, die geplanten Ausgaben und Finanzierungen angeben und Informationen über seine Projektpartner bereitstellen.
Senden Sie den vollständigen EfK per E-Mail an folgende Adresse: kleinprojekte@interreg-oberrhein.eu. Ein EfK gilt als vollständig und offiziell eingereicht, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und in beide Sprachen des Programms übersetzt wurden (Französisch und Deutsch).
Der EfK muss mindestens 6 Wochen vor der Sitzung des INTERREG V Lenkungsausschusses eingereicht werden.
Nach Eingang des EfK beginnt die Verwaltungsbehörde mit der Prüfung der formalen Aspekte des Antrags.
Anschließend leitet die Verwaltungsbehörde ihre Kommentare an den Träger des Kleinprojekts weiter.
Es folgt ein iterativer Prozess, bei dem der Projektträger mehrere Möglichkeiten hat, sein Kleinprojekt zu überarbeiten und eine neue Version einzureichen, bis eine fertige Version fertiggestellt wurde.
Parallel zu Schritt zwei berät der Evaluierungsausschuss des federführenden Eurodistrikts über das Kleinprojekts und gibt eine Stellungnahme ab zur Förderung des Projekts in seiner Programmzone.
Die endgültige Fassung des EfK wird von der Verwaltungsbehörde zur Überprüfung an den Lenkungsausschuss weitergeleitet. Der Lenkungsausschuss entscheidet darüber, ob der Antrag genehmigt wird. Der INTERREG-Lenkungsausschuss tagt sechsmal jährlich, also durchschnittlich einmal alle zwei Monate.
Das Kleinprojekt beginnt am Datum, das im genehmtigten EfK vermerkt ist. In Ausnahmefällen kann dieses vor dem Datum der Annahme durch den Lenkungsausschuss liegen.
Die Projektpartner können nun mit den Maßnahmen beginnen, die im Arbeitsplan festgelegt wurden und die Ausgaben, die im Budget aufgelistet wurden, können getätigt werden.
Nach Genehmigung des Kleinprojekts durch den Lenkungsausschuss werden die Projektpartner dazu angehalten, eine Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit der Verwaltungsbehörde des Programms auszuarbeiten. Diese bildet die rechtliche und vertragliche Grundlage zum Erhalt der beantragten EU-Mittel.
Die letzten Aktionen und Projektausgaben sind bis zum Zeitpunkt durchzuführen, der im EfK genannt wird. Maßnahmen und Ausgaben, die nach dieser Frist erfolgen, können bei der Prüfung der förderfähigen Ausgaben durch eine INTERREG-Kofinanzierung nicht berücksichtigt werden.
Nach Ende des Realisierungszeitraums haben die Projektpartner 2 Monate Zeit für die Auszahlung der zuletzt angefallenen Kosten.
Nach Ende der Umsetzung des Kleinprojekts und in der Regel spätestens drei Monate nach Projektabschluss wird ein Zahlungsantrag bei der Verwaltungsbehörde gestellt. Dieser setzt sich aus den (Aus-)Zahlungsbelegen der im Rahmen des Kleinprojekts angefallenen Ausgaben zusammen. Der Zahlungsantrag muss im vorgeschriebenen Format abgegeben werden und den Regeln entsprechen, die im Handbuch für Kleinprojekte beschrieben sind.
Parallel dazu wird der Verwaltungsbehörde ein Abschlussbericht übermittelt, der sich aus einem Bericht über die Umsetzung und einem Erfahrungsbericht über das Kleinprojekt zusammensetzt. Die Vorlage des Berichts, die ausgefüllt werden muss, sendet die Verwaltungsbehörde dem Träger des Kleinprojekts zu.
Nach Prüfung des Auszahlungsantrags und des Abschlussberichts zahlt die Verwaltungsbehörde die erste Tranche der INTERREG-Kofinanzierung an den Träger des Kleinprojekts. Letzterer ist dazu verpflichtet, die Rückzahlungen an seine Partner wie geplant vorzunehmen.
Für den Fall, dass die Ausführungsrate für Kleinprojekte mehr als 80 % des vorläufigen Haushalts beträgt, entspricht die erste Tranche 80 % des vorläufigen Haushalts.
Beträgt die Ausführungsrate weniger als 80 % des geschätzten Budgets, wird ein Teilabzug aus der INTERREG-Kofinanzierung vorgenommen.
Die Tatsache, dass die Verwaltungsbehörde einenTeil der Mittel einbehält, ermöglicht es, die notwendigen Kontrollen vor dem Abschluss durchzuführen.
Nachdem überprüft wurde, dass kein Finanzierungüberschuss des Kleinprojekts vorliegt, wird der Restbetrag an den Träger des Kleinprojekts gezahlt und das Projekt wird abgeschlossen.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Projekt nicht Teil einer laufenden gezielten Projektaufruf ist! Laden Sie ggf. das spezielle Kurzformular für diesen Projektaufruf herunter.
Füllen Sie das Kurzformular aus, in dem Sie die Möglichkeit haben, Angaben zur Partnerschaft, zum Durchführungszeitraum und zum beantragten Kofinanzierungsbetrag zu machen, die Ziele des Projekts und die erwarteten Ergebnisse zu beschreiben, einen Maßnahmenplan zu skizzieren und den innovativen Charakter sowie den Mehrwert Ihres Projekts zu erläutern.
Senden Sie das Kurzformular per E-Mail an l’adresse projets.interreg.rhinsup@grandest.fr. Ein Kurzformular gilt als offiziell eingereicht, wenn es vollständig und zweisprachig (Französisch und Deutsch) ist.
Mehr Informationen über unsere Modalitäten zur Projektauswahl.
Nach seiner Einreichung wird das Kurzformular vom Gemeinsamen Sekretariat geprüft. Die Prüfung des Kurzformulars umfasst nicht nur die formalen Aspekte, sondern vor allem auch die Förderfähigkeit der Projektidee in Bezug auf auf die Themenbereiche, für die eine Förderung möglich ist, und in Bezug auf die Auswahl- und Förderkriterien des Programms. Nach der Prüfung leitet das GS seine Kommentare an den Projektträger weiter.
Es folgt ein iteratives Verfahren, in dem der Projektträger mehrere Gelegenheiten hat, seine Projektidee zu überarbeiten und eine neue Version des Kurzformulars einzureichen, bis eine endgültige Fassung vorliegt.
Sobald die endgültige Fassung bestätigt wurde, bittet das Gemeinsame Sekretariat den Projektträger, einen Förderantrag auszuarbeiten. Zu diesem Zweck übermittelt das Gemeinsame Sekretariat dem Projektträger die Zugangsdaten für das Tool SYNERGIE-CTE. Der Förderantrag muss teilweise online ausgefüllt werden.
Die Endfassung des Kurzformulars wird vom Gemeinsamen Sekretariat (GS) an die Arbeitsgruppe (AG) übermittelt. Die AG prüft die Projektidee auf technischer Ebene, d.h. unter Einbeziehung von Experten des jeweiligen Fachbereichs. Sie gibt eine positive oder eine Stellungnahme unter Vorbehalt zum Projekt ab. Daraufhin kann die AG den Projektträger, im ersten Fall, dazu auffordern, einen vollständigen Antrag auf EU-Mittelförderung zu stellen (weiter zum 4. Schritt) oder, im zweiten Fall, seine Projektidee unter Berücksichtigung der Bemerkungen der AG (zurück zum 2. Schritt) zu überarbeiten.
Der Projektträger bereitet in Zusammenarbeit mit seinen Partnern den Vollantrag vor, indem er alle Teile des Formulars ausfüllt, und indem er alle vorgeschriebenen Anhänge übermittelt.
Nach seiner Einreichung wird der Förderantrag vom Gemeinsamen Sekretariat geprüft. Die Prüfung des Vollantrags umfasst nicht nur die formalen Aspekte, sondern vor allem auch die Förderfähigkeit der Projektidee in Bezug auf das ausgewählte spezifische Ziel, den Beitrag zu den Ergebnisindikatoren und die Förderfähigkeit des Projekts bezüglich der Auswahl- und Förderkriterien des Programms. Nach der Prüfung leitet das GS seine Kommentare an den Projektträger weiter.
Es folgt ein iterativer Prozess, bei dem der Projektträger mehrere Gelegenheiten hat, sein Projekt zu überarbeiten und eine neue Version einzureichen bis zur endgültigen Fassung.
Die Endfassung des Antrags wird vom Gemeinsamen Sekretariat (GS) an die Arbeitsgruppe (AG) zur Prüfung weitergeleitet. Die AG prüft das Projekt auf technischer Ebene, (in aller Regel zweimal) d.h. unter Einbeziehung von Experten des jeweiligen Fachbereichs. Sie gibt eine positive, negative oder eine Stellungnahme unter Vorbehalt zum Projekt ab. In den ersten beiden Fällen leitet die AG die Projektidee zur Entscheidung an den Begleitausschuss weiter (Schritt 8). Im dritten Fall bittet die AG den Projektträger, unter
Berücksichtigung ihrer Anmerkungen, den Förderantrag zu überarbeiten (zurück zum 6. Schritt).
Die Sitzungen der Arbeitsgruppen finden im Durchschnitt alle 3 Monate statt.
Der Begleitausschuss prüft nun seinerseits das Projekt auf der Grundlage der vom Gemeinsamen Sekretariat geleisteten Arbeit, der Stellungnahme der Arbeitsgruppe und entscheidet, ob die von den Projektpartnern angeforderten EU-Mittel genehmigt werden oder nicht. Diese Entscheidung wird durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung vertraglich festgehalten.
Die Sitzungen des Begleitausschusses finden durchschnittlich dreimal im Jahr statt.
Nach der Annahme durch den Begleitausschuss werden die Projektpartner zu einer Kick-off-Sitzung eingeladen. Das Treffen dient dazu, die Projektpartner über die Finanzierung ihres Projekts in Bezug auf die Verwaltungsbehörde des Programms zu informieren. Gleichzeitig müssen alle Empfänger von Programm-Mitteln eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem Gemeinsamen Sekretariat ausarbeiten, die die rechtliche und vertragliche Grundlage für die Berechtigung zum Erhalt der EU-Mittel bildet.