Projektablauf

Schritt 1

Projektbeginn

Nach Genehmigung des Projekts durch den Begleitausschuss beginnt das Projekt am Datum, das im Antrag auf EU-Mittel vermerkt ist. Das Projekt kann mit den im Arbeitsplan festgelegten Aktionen starten und die Kosten sind ab diesem Zeitpunkt förderfähig.

 

Schritt 2

Kick-Off-Sitzung und Unterzeichnung der Vereinbarung

Nach Genehmigung des Projekts durch den Begleitausschuss werden die Projektpartner zu einer sogenannten Kick-off-Sitzung eingeladen, bei der sie über die finanziellen Aspekte ihres Projekts informiert werden. Gleichzeitig sind alle Begünstigten die Programm-Mittel erhalten verpflichtet, eine Partnerschaftsvereinbarung mit der Verwaltungsbehörde des Programms abzuschließen. Dies ist die rechtliche und vertragliche Grundlage für die Förderfähigkeit im Rahmen des Programms.

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Schritt 3

Regelmäßige Berichterstattung über die Ausgaben und Ergebnisse

Während der gesamten Projektlaufzeit sind die Partner dazu angehalten, die Kosten und Outputindikatoren, die im Rahmen des Projekts entstehen, regelmäßig über das Programm SYNERGIE-CTE in einem mit der Verwaltungsbehörde festgelegten Rhythmus, zwischen 2 und 4 Mal pro Jahr, zu melden.

Kurz nach der Kick-off-Sitzung werden Projektpartner, die Ausgaben tätigen, zu Schulungen für die Nutzung von SYNERGIE-CTE zur Erfassung von Auszahlungsanträgen (Ausgaben) und Outputberichten (Ergebnisse) eingeladen.

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Schritt 4

Projektberichte

Nach der Hälfte des Realisierungszeitraums des Projekts legt der Projektträger, nach Rücksprache mit seinen Partnern, dem Gemeinsamen Sekretariat einen Zwischenbericht vor.

Am Ende des Projekts legt der Projektträger, ebenfalls nach Rücksprache mit seinen Partnern, dem Gemeinsamen Sekretariat einen Abschlussbericht vor.

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Schritt 5

Ende der Projektrealisierung

Die letzten Aktionen und Projektausgaben werden bis zu dem im Projektantrag genannten Zeitpunkt durchgeführt. Nach diesem Datum haben die Projektpartner 2 Monate Zeit, um die zuletzt angefallenen Kosten zu bezahlen und den letzten Auszahlungsantrag zu stellen.

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Schritt 6

Abschluss

Wenn die für das Projekt gezahlten EFRE-Mittel 80 % des für das Projekt genehmitgten Gesamtbetrags erreicht, so setzt die Verwaltungsbehörde die Zahlungen aus. Der Restbetrag wird nach Erhalt der offiziell bestätigten Aufstellung der kassenwirksamen Ausgaben durch die Verwaltungsbehörde gezahlt. Letztere prüft, dass das Projekt seine Ziele erreicht hat und dass es keinen Finanzierungsüberschuss gibt, bevor sie den Restbetrag zahlt.

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