Rechtsgrundlage für die Ausführung der Projekte ist die Projektvereinbarung. Sie wird von allen Kofinanzierungspartnern des Projekts, von der Verwaltungsbehörde und von den Nichtkofinanzierungspartnern, die Begünstigte der EU-Mittelförderung sind, unterzeichnet. Von Nichtkofinanzierungspartnern, die keine Begünstigten sind, wird die Projektvereinbarung nicht unterzeichnet, für sie gilt jedoch eine moralische Verpflichtung zu ihrer Einhaltung.