Kurzformular

22. August 2019

Kurzformular

Die Einreichung des Kurzformulars ist der erste obligatorische Schritt, um eine Förderung im Rahmen des Programms Interreg Oberrhein zu beantragen. Das Kurzformular enthält die maßgeblichen Punkte des Antragsformulars und ermöglicht eine erste Prüfung und erste Bewertung der Projektvorschläge. So kann das Gemeinsame Sekretariat in kürzester Zeit eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit und der Eignung eines Projektvorschlags abgeben und gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand für den Projektträger niedrig gehalten. Das Kurzformular ist in elektronischer Form beim Gemeinsamen Sekretariat einzureichen und muss nicht unterschrieben werden. Es gibt im Normalfall keine Terminvorgaben für die Ersteinreichung des Kurzformulars.

Laden Sie hier das Kurzformular 2021-2027 herunter