De-minimis-Beihilfe / De-minimis-Regel

22. August 2019

De-minimis-Beihilfe / De-minimis-Regel

De-minimis-Beihilfen sind Beihilfen, die von EU-Mitgliedstaaten an Unternehmen vergeben werden. Die EU-Kommission lässt solche Beihilfen zu, weil sie den europäischen Wettbewerbsregeln nicht entgegenstehen. Die Summe aller de-minimis-Beihilfen darf während drei Steuerjahren höchstens 200 000 € betragen. Die Verwaltungsbehörde stellt Unternehmen ein Formular mit dem Titel „De-minimis-Beihilfen“ zur Verfügung, mit dessen Hilfe sie die in Anspruch genommenen Beihilfen melden müssen.