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Spätestens drei Monate nach dem Ende des Realisierungszeitraums eines Projekts ist von den Partnern ein Abschlussbericht über die Projektumsetzung an das Gemeinsame Sekretariat zu übermitteln. Der Abschlussbericht enthält die Bewertung des Projekts und zudem Angaben dazu, wie die Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen gewährleistet wird. Das Gemeinsame Sekretariat bewertet den Abschlussbericht und fordert gegebenenfalls zusätzliche Informationen an, die es für notwendig erachtet.