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Mit Auszahlung ist die Begleichung einer Ausgabe, also die Auszahlung des Betrags, gemeint. Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Ausgabe im Rahmen des Interreg-Programms ist, dass sie getätigt ist, dass also beglichen wurde. Durch die Auszahlung des Ausgabenbetrags ist der Nachweis dafür erbracht, dass eine Geldbewegung vom Konto des Begünstigten auf ein Fremdkonto stattgefunden hat.