Auszahlungsantrag

22. August 2019

Auszahlungsantrag

Die Höhe der Förderung aus Gemeinschaftsmitteln richtet sich nach den tatsächlich getätigten Ausgaben. Die Auszahlung der Gemeinschaftsmittel erfolgt Zug um Zug auf der Grundlage der vom Projektträger nachgewiesenen Ausgaben. Projektträger und Projektpartner verpflichten sich, zur Erstattung der Ausgaben in vereinbarten regelmäßigen Abständen Auszahlungsanträge an die Verwaltungsbehörde via Synergie-CTE zu richten.