Finanzierungsüberschuss

22. August 2019

Finanzierungsüberschuss

Die Verwaltungsbehörde erstellt eine Übersicht, in der die im Rahmen des Projekts tatsächlich angefallenen Ausgaben und geleisteten Finanzierungen den angesetzten Beträgen gegenübergestellt werden. Ein Finanzierungsüberschuss besteht, wenn die nationalen Kofinanzierungsmittel den angesetzten Beträge übersteigen oder wenn die Ausgaben unter den angesetzten Beträgen liegen und die nationalen Finanzierungsmittel dennoch insgesamt vollständig ausgezahlt wurden. In diesem Fall wird die Differenz zwischen den ausgezahlten nationalen Fördermitteln und dem Betrag, der aufgrund des Realisierungsgrads des Projekts hätte ausgezahlt werden müssen, von der Verwaltungsbehörde von der anhand des Fördersatzes berechneten EU-Mittelförderung abgezogen.