- Das Programm
- Fördermöglichkeiten
- Wissenswertes für Begünstigte
- Projektdatenbank
- Die Geschichte von Interreg am Oberrhein
- Dokumente und Tools
- Stellenangebote
Rechtsgrundlage für die Ausführung der Projekte ist die Projektvereinbarung. Sie wird von allen Kofinanzierungspartnern des Projekts, von der Verwaltungsbehörde und von den Nichtkofinanzierungspartnern, die Begünstigte der EU-Mittelförderung sind, unterzeichnet. Von Nichtkofinanzierungspartnern, die keine Begünstigten sind, wird die Projektvereinbarung nicht unterzeichnet, für sie gilt jedoch eine moralische Verpflichtung zu ihrer Einhaltung.