In der Umsetzung

Justiz ohne Grenzen: deutsch-französische Kontaktstelle in der Grenzregion

Öffentliche Dienste, Zusammenarbeit der Verwaltungen

Das Projekt in Zahlen

528 498 € kofinanziert
Projektlaufzeit

Vom 01/02/2023 Bis zum 31/12/2025

Gesamtprojektkosten

880 830 €

förderfähige Projektkosten

880 830 €

Teilnehmende Regionen

Elsass
Baden-Württemberg

Um das Angebot des Projekts in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich an:Justiz ohne Grenzen

 

In einem grenzüberschreitenden Raum, der so stark integriert ist wie der Oberrhein, leben und kaufen viele Bürger täglich oder zumindest regelmäßig über die Grenze hinweg. Diese Situation führt de facto zu einem Anstieg der grenzüberschreitenden Streitfälle, von denen einige nicht gütlich beigelegt werden können. 25 % der grenzüberschreitenden Beschwerden, die das Europäische Verbraucherzentrum jedes Jahr bearbeitet (allein im Bereich Verbraucherschutz), werden nicht einvernehmlich gelöst. Die einzige Möglichkeit, seine Rechte geltend zu machen, besteht darin, sich an die Gerichte des Nachbarlandes zu wenden.

In der Praxis lässt sich nur einer von fünf Verbrauchern, bei denen das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz  keine gütliche Einigung erzielen konnte, auf ein Gerichtsverfahren im Nachbarland ein. Unkenntnis des Rechtssystems des anderen Landes, Sprachbarrieren und vor allem die Schwierigkeit, einen zweisprachigen, auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt zu finden, stellen unüberwindbare Hindernisse für die wirksame Ausübung von Rechten in einem grenzüberschreitenden Kontext dar.

Um den Zugang zur Justiz über die Grenzen hinweg zu erleichtern, wird das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz bis Ende des ersten Quartals 2023 eine deutsch-französischen Anlaufstelle eröffnen. Dieser neue, völlig kostenlose Beratungsdienst wird es Privatpersonen ermöglichen, in ihrer Muttersprache Informationen über Verfahren und Beschwerdemöglichkeiten sowie konkrete Unterstützung durch zweisprachige Fachleute aus verschiedenen Rechtsgebieten zu erhalten, die dort Sprechstunden abhalten werden.

Die Rechtsberatungen werden jeden Monat stattfinden. Die Partnerexperten der deutsch-französischen Anlaufstelle werden sich in den Räumlichkeiten des Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl oder per Videokonferenz mit deutschen und französischen Rechtsuchenden austauschen.

Das Projekt baut auf der 30-jährigen Erfahrung des Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in der grenzüberschreitenden Rechtsberatung auf und wurde in Zusammenarbeit mit den wichtigsten juristischen und politischen Akteuren der Grenzregion (Gerichte, Anwaltskammern, Kammern der Notare und Justizkommissare, Ministerien und lokale Gebietskörperschaften) entwickelt.

Projektpartner

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.   Projektträger
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

36 000 €

Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

150 000 €

Conseil départemental de l’Accès au Droit (CDAD) du Bas-Rhin

24 000 €

Ministère de l’Europe et des Affaires Étrangères

90 000 €

Collectivité européenne d'Alsace

32 712 €

Région Grand Est

6 542 €

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