Wie erhalte ich die EU-Fördermittel? Auszahlungsanträge

Wie erhalte ich die EU-Fördermittel? Auszahlungsanträge

Ihre EFRE-Kofinanzierung wird Ihnen entsprechend der Tätigung Ihrer Ausgaben und des Einreichens Ihrer Auszahlungsanträge über die Online-Plattform Synergie-CTE schrittweise ausgezahlt. Auf dieser Plattform geben Sie sowohl Ihre bereits getätigten Ausgaben als auch den Fortschritt Ihrer Projektumsetzung an.

Der Auszahlungsantrag

Auszahlungsantrag (AA) ist die Bezeichnung für die Meldung der im Rahmen eines Interreg Oberrhein Projekts getätigten Ausgaben. Ergänzt wird diese Meldung um die entsprechenden Nachweise (Rechnungen, Gehaltsabrechnungen…) sowie ggf. andere Informationen und Dokumente, die der Verwaltungsbehörde eine Nachverfolgung des Projektablaufs ermöglichen.

Synergie-CTE

Synergie-CTE ist eine Online-Plattform, die den Interreg-Programmen mit Beteiligung Frankreichs zur Verfügung gestellt wird. Der gesamte Projektablauf wird dort eingetragen und bearbeitet, sowohl von den Begünstigten der EFRE-Mittel als auch seitens der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariats. Die Plattform dient den Begünstigten in erster Linie zur Einreichung der Auszahlungsanträge, um anschließend EFRE-Fördermittelauszahlungen zu erhalten.

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Die Video-Tutorials des Programms zur Eingabe der Auszahlungsanträgen in Synergie-CTE

Um Ihnen bei der Erstellung Ihrer Auszahlungsanträge mit dem Synergie-CTE-Tool zu helfen, hat die Verwaltungsbehörde Video-Tutorials entwickelt, die Ihnen in Bildern erklären, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen müssen.

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Die häufigsten Fragen zu den Beantragungsmodalitäten der EFRE-Auszahlungen für Ihr Projekt

Der Projektträger verfügt bereits über einen Zugang zur Plattform Synergie-CTE, den er für die Einreichung seines Antrags auf EU-Fördermittel genutzt hat. Nachdem das Projekt genehmigt wurde, übermittelt der Projektträger dem zuständigen Ausgabenprüfer bei der Verwaltungsbehörde die Kontaktdaten aller Personen, die Zugang zu Synergie-CTE benötigen, um Auszahlungsanträge innerhalb seiner eigenen Einrichtung sowie innerhalb der Partnereinrichtungen zu erfassen. Diese Informationen umfassen Name, Vorname und dienstliche E-Mail-Adresse jeder Person.

Auf Grundlage dieser Angaben wird anschließend eine E-Mail an jede betroffene Person gesendet, über die das Benutzerkonto aktiviert werden kann. Bitte beachten Sie, dass der in dieser E-Mail enthaltene Link nur für eine begrenzte Zeit gültig ist. Es ist daher wichtig, das Benutzerkonto sofort nach Erhalt der E-Mail zu aktivieren.

Bei Problemen mit der Aktivierung eines Benutzerkontos oder Personalwechseln, die die Einrichtung eines neuen Benutzerkontos während des Projekts erforderlich machen, kann sich der Projektträger an den zuständigen Ausgabenprüfer bei der Verwaltungsbehörde wenden und dabei die Kontaktdaten der betroffenen Personen angeben.

Die Erstellung des Auszahlungsantrags erfolgt über das IT-Tool Synergie-CTE und ist in mehrere Schritte gegliedert:

  • Jeder Partner, der zugleich Begünstigter ist, erfasst seine Ausgaben im Online-Tool „Synergie-CTE“ über seinen individuellen Zugang.
  • Anschließend erstellt er einen Einzelauszahlungsantrag (EAA), in den er die angegebenen Ausgaben einträgt. Er führt dabei ebenfalls Informationen zur Einhaltung der Pflichten im Bereich Kommunikation, sowie sonstige Informationen administrativer und finanzieller Natur an.
  • Der Projektträger fasst alle bei ihm eingegangenen EAA in einem Projektauszahlungsantrag (PAA) auf der Plattform zusammen.
  • Im PAA gibt der Projektträger Informationen über den Fortschritt des Projekts an.
  • Der Projektträger füllt den Beitrag des Projekts zu den Programmindikatoren aus. Die entsprechenden Informationen dazu erfasst der Projektträger zentral, nachdem er sie von den Projektpartnern erhalten hat.
  • Sobald der PAA vollständig ist, ist der Projektträger angehalten, ihn zu bestätigen und den zuständigen Prüfer seitens der Verwaltungsbehörde per E-Mail darüber in Kenntnis setzen.

Um die Projektträger und -Partner bei der Einführung in Synergie-CTE für die Einreichung von Auszahlungsanträgen zu unterstützen, stellt die Verwaltungsbehörde Video-Tutorials zur Verfügung, in denen die zu befolgenden Verfahren Schritt für Schritt erklärt werden.

Auszahlungsanträge müssen mindestens zweimal pro Jahr eingereicht werden. Der letzte Auszahlungsantrag des Projekts muss im Allgemeinen zwei Monate nach Abschluss des Projekts eingereicht werden.

Dem Projektträger wird empfohlen, mit seinen Partnern einen Zeitplan aufzustellen, um die verschiedenen Informationen so gut wie möglich zentral zu sammeln, damit der PAA rechtzeitig eingereicht und bestätigt werden kann.

Die Plattform ist rund um die Uhr zugänglich und die gespeicherten Daten sind entsprechend verfügbar.

  • Sobald der Projektträger den für das Projekt zuständigen Prüfer der Verwaltungsbehörde über die Einreichung des Auszahlungsantrags informiert hat, bestätigt dieser den Empfang des Antrags. Die Prüfung der Ausgaben und der übermittelten Informationen kann dann beginnen.
  • Sobald der PAA geprüft wurde, wird der Projektträger über das Ergebnis der Prüfung informiert.
  • Die Verwaltungsbehörde überweist die EFRE-Mittel in Höhe von 50% oder 60% der für förderfähig erklärten Ausgaben (je nach Priorität) aller Partner gesammelt an den Projektträger. Dieser zahlt dann die entsprechenden EFRE-Mittel gemäß den Bedingungen der Projektvereinbarung an die einzelnen Partner aus.

 


Laden Sie die Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben herunter und erfahren Sie in der Rubrik „Die Ausgaben Ihres Projekts“ mehr dazu !

 

 

Seite aktualisiert am 05.03.2025