Wie erhalte ich die EU-Fördermittel?

Wie erhalte ich die EU-Fördermittel?

Ihre EFRE-Kofinanzierung wird Ihnen entsprechend der Tätigung Ihrer Ausgaben und des Einreichens Ihrer Auszahlungsanträge über die Online-Plattform Synergie-CTE schrittweise ausgezahlt. Auf dieser Plattform geben Sie sowohl Ihre bereits getätigten Ausgaben als auch den Fortschritt Ihrer Projektumsetzung an.

Der Auszahlungsantrag

Auszahlungsantrag (AA) ist die Bezeichnung für die Meldung der im Rahmen eines Interreg Oberrhein Projekts getätigten Ausgaben. Ergänzt wird diese Meldung um die entsprechenden Nachweise (Rechnungen, Gehaltsabrechnungen…) sowie ggf. andere Informationen und Dokumente, die der Verwaltungsbehörde eine Nachverfolgung des Projektablaufs ermöglichen.

Die Online-Plattform Synergie-CTE

Synergie-CTE ist eine Online-Plattform, die den Interreg-Programmen mit Beteiligung Frankreichs zur Verfügung gestellt wird. Der gesamte Projektablauf wird dort eingetragen und bearbeitet, sowohl von den Begünstigten der EFRE-Mittel als auch seitens der Verwaltungsbehörde und des Gemeinsamen Sekretariats. Die Plattform dient den Begünstigten in erster Linie zur Einreichung der Auszahlungsanträge, um anschließend EFRE-Fördermittelauszahlungen zu erhalten.

Sich auf Synergie-CTE einloggen

 

Die häufigsten Fragen zu den Beantragungsmodalitäten der EFRE-Auszahlungen für Ihr Projekt

Der Projektträger verfügt bereits über einen Zugang zur Plattform Synergie-CTE, den er für das Einreichen seines Antrags auf EU-Mittelförderung genutzt hat. Nachdem dieser Antrag angenommen wurde, meldet der Projektträger diejenigen Personen, die an der Eingabe seiner eigenen Auszahlungsanträge und der seiner Projektpartner beteiligt sein werden, zu einer speziellen Schulung zur Nutzung der Online-Plattform an.

Verpflichtend/ Dringend empfohlen ist die Teilnahme an einer Synergie-CTE Schulung für

  • die Verwaltungs- und Finanzverantwortlichen Ihrer Strukturen, für eine korrekte Angabe der Ausgaben und der nötigen finanziellen Informationen
  • die technischen Verantwortlichen des Projekts, für eine korrekte Angabe der inhaltlichen Elemente der Projektumsetzung

Die Teilnahme an einer solchen Schulung ist Voraussetzung für den Zugang zur Plattform. Nach dem Erstellen eines persönlichen Benutzernamens und Passworts kann schließlich auf das eigene Projekt zugegriffen werden.

Im Falle einer nachträglichen Personaleinstellung oder auch eines Personalwechsels ist es erforderlich, auch die neuen Personen für Schulungen anzumelden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Projektträger, der die Anfrage an den zuständigen Prüfer bei der Verwaltungsbehörde weiterleiten wird.

Die Synergie-CTE-Schulungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt.

Der Auszahlungsantrag ist in mehrere Schritte gegliedert:

  • Jeder Partner, der zugleich Begünstigter ist, erfasst seine Ausgaben im Online-Tool „Synergie-CTE“ über seinen individuellen Zugang.
  • Anschließend erstellt er einen Einzelauszahlungsantrag (EAA), in den er die angegebenen Ausgaben einträgt. Er führt dabei ebenfalls Informationen zur Einhaltung der Pflichten im Bereich Kommunikation, sowie sonstige Informationen administrativer und finanzieller Natur an.
  • Der Projektträger fasst alle bei ihm eingegangenen EAA in einem Projektauszahlungsantrag (PAA) auf der Plattform zusammen.
  • Im PAA gibt der Projektträger Informationen über den Fortschritt des Projekts an.
  • Der Projektträger füllt den Beitrag des Projekts zu den Programmindikatoren aus. Die entsprechenden Informationen dazu erfasst der Projektträger zentral, nachdem er sie von den Projektpartnern erhalten hat.
  • Sobald der PAA vollständig ist, ist der Projektträger angehalten, ihn zu bestätigen und den zuständigen Prüfer seitens der Verwaltungsbehörde per E-Mail darüber in Kenntnis setzen.

Auszahlungsanträge müssen mindestens zweimal pro Jahr eingereicht werden. Der letzte Auszahlungsantrag des Projekts muss im Allgemeinen zwei Monate nach Abschluss des Projekts eingereicht werden.

Dem Projektträger wird empfohlen, mit seinen Partnern einen Zeitplan aufzustellen, um die verschiedenen Informationen so gut wie möglich zentral zu sammeln, damit der PAA rechtzeitig eingereicht und bestätigt werden kann.

Die Plattform ist rund um die Uhr geöffnet und die gespeicherten Daten bleiben zugänglich.

  • Sobald der Projektträger den für das Projekt zuständigen Prüfer der Verwaltungsbehörde über die Einreichung des Auszahlungsantrags informiert hat, bestätigt dieser den Empfang des Antrags. Die Prüfung der Ausgaben und der übermittelten Informationen kann dann beginnen.
  • Sobald der PAA geprüft wurde, wird der Projektträger über das Ergebnis der Prüfung informiert.
  • Die Verwaltungsbehörde überweist die EFRE-Mittel in Höhe von 50% oder 60% der für förderfähig erklärten Ausgaben (je nach Priorität) aller Partner gesammelt an den Projektträger. Dieser zahlt dann die entsprechenden EFRE-Mittel gemäß den Bedingungen der Projektvereinbarung an die einzelnen Partner aus.

 


Laden Sie die Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben herunter und erfahren Sie in die Rubrik „Die Ausgaben Ihres Projekts“ mehr dazu !

 

 

Seite aktualisiert am 12.07.2024