Wie erhalte ich die EU-Fördermittel?

Wie erhalte ich die EU-Fördermittel?

Ihre EFRE-Kofinanzierung wird Ihnen entsprechend der Meldung Ihrer Ausgaben und Ihres Beitrags zu den Indikatoren des Programms ausgezahlt.

Die einzelnen Partner tätigen die Projektausgaben und melden diese an die Verwaltungsbehörde, die deren Förderfähigkeit prüft. Das Programm erstattet dann 50% oder 60% (je nach Priorität des Projekts) der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Die Meldung der Ausgaben erfolgt über einen Auszahlungsantrag. Pro Jahr sind mindestens zwei Auszahlungsanträge einzureichen.

Was ist ein Auszahlungsantrag?

Bei einem Auszahlungsantrag handelt es sich um die Zusammenstellung der in einem bestimmten Zeitraum getätigten Ausgaben, ergänzt um die entsprechenden Nachweise für die entstandenen Kosten oder die Durchführung der Maßnahmen des Projekts. Der Auszahlungsantrag ist in mehrere Schritte gegliedert:

  1. Jeder Partner erfasst seine Ausgaben in dem Online-Tool „Synergie-CTE“ und erstellt dadurch einen Einzelauszahlungsantrag (EAA), in dem auch Informationen zur Einhaltung der Pflichten im Bereich Kommunikation sowie sonstige Informationen administrativer und finanzieller Natur erfasst werden.
  2. Der Projektpartner übermittelt seinen EAA an den Projektträger.
  3. Der Projektträger fasst alle bei ihm eingegangenen EAA in einem Projektauszahlungs-antrag (PAA) zusammen.
  4. Der PAA beinhaltet auch den Beitrag zu den Indikatoren des Programms, den der Projektträger zentral erfasst.
  5. Anschließend übermittelt der Projektträger den PAA an die Verwaltungsbehörde.
  6. Die Verwaltungsbehörde kann dann mit der Prüfung der eingereichten Ausgaben beginnen, sich über den Fortschritt der Umsetzungen informieren und den Beitrag zu den Indikatoren ermitteln.

Wichtige Information zur Inbetriebnahme der Synergie-CTE- Onlinetool zur Erfassung der Projektausgaben der Förderperiode 2021-2027:

Synergie-CTE ist nun einsatzbereit. Die Freigabe erfolgt schrittweise und erfordert die vorherige Teilnahme an einer von der Verwaltungsbehörde organisierten Schulung.

  • Die Begünstigten der Projekte, die vor Dezember 2023 genehmigt wurden, wurden bereits von der Verwaltungsbehörde individuell kontaktiert, um an Schulungen teilzunehmen, die im April und Mai 2024 stattfinden werden.
  • Die Projekte, die nach Dezember 2023 genehmigt wurden, werden bis zum Sommer 2024 aufgefordert, an Schulungen im September 2024 teilzunehmen.

 


Laden Sie die Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben herunter und gehen Sie in die Rubrik „Die Ausgaben Ihres Projekts„, um mehr darüber zu erfahren!

 

 

Seite aktualisiert am 15.04.2024