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Ihre EFRE-Kofinanzierung wird Ihnen entsprechend der Meldung Ihrer Ausgaben und Ihres Beitrags zu den Indikatoren des Programms ausgezahlt.
Die einzelnen Partner tätigen die Projektausgaben und melden diese an die Verwaltungsbehörde, die deren Förderfähigkeit prüft. Das Programm erstattet dann 50% oder 60% (je nach Priorität des Projekts) der als förderfähig anerkannten Ausgaben. Die Meldung der Ausgaben erfolgt über einen Auszahlungsantrag. Pro Jahr sind mindestens zwei Auszahlungsanträge einzureichen.
Was ist ein Auszahlungsantrag?
Bei einem Auszahlungsantrag handelt es sich um die Zusammenstellung der in einem bestimmten Zeitraum getätigten Ausgaben, ergänzt um die entsprechenden Nachweise für die entstandenen Kosten oder die Durchführung der Maßnahmen des Projekts. Der Auszahlungsantrag ist in mehrere Schritte gegliedert:
Das Online Tool Synergie-CTE steht für die Erfassung der Projektausgaben des Förderzeitraums 2021-2027 noch nicht bereit. Dies dürfte im Laufe des Jahres 2024 der Fall sein.
Bis dahin ist es wichtig, dass die Partner alle Nachweise für die nach und nach getätigten Ausgaben sammeln. Sobald die Plattform Synergie-CTE zur Verfügung steht, sind diese Nachweise dann in dematerialisierter Form an die Verwaltungsbehörde zu übermitteln.
Die genauen Modalitäten für die Auszahlungsanträge werden derzeit ausgearbeitet. Sobald diese genehmigt wurden, wird diese Seite aktualisiert. Es empfiehlt sich daher, diese regelmäßig zu besuchen!