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Nach der Genehmigung des Programmentwurfs durch den Begleitausschuss und die Veröffentlichung der EU-Verordnungstexte wurde das Programm Interreg Oberrhein 2021-2027 nun am Montag, 2. August an die Europäische Kommission gesandt.
Die Einreichung des Programms bildet den vorläufigen Schlusspunkt unter den mehr als dreijährigen Prozess der Programmerstellung, mit dem im Frühjahr 2018 begonnen worden war. Das Programm Oberrhein ist damit eines der ersten der europaweit rund 60 grenzüberschreitenden Interreg-Programme, die nach Brüssel übermittelt wurden.
Die Europäische Kommission verfügt nun über eine Frist von fünf Monaten, um das Programm zu prüfen und zu genehmigen. Diese Frist wird ausgesetzt, sobald die Europäische Kommission ihre Anmerkungen und Fragen zum Programmentwurf übermittelt hat. Sie setzt wieder ein, wenn der überarbeitete Programmentwurf erneut bei der Kommission eingereicht wurde.
Parallel dazu setzt die Programmverwaltung die Arbeiten an den übrigen Grundlagen für den Programmstart fort. Dazu zählen insbesondere die Kriterien und Verfahren für die Projektauswahl und die Regeln für die Förderfähigkeit der Projektkosten.
Wenn Sie bereits eine Projektidee haben, finden Sie hier weitergehende Informationen.