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Die „klassischen“ Projekte von Interreg Oberrhein werden über Projektaufrufe ausgewählt.
2 Projektausschreibungskategorien werden im Lauf der Förderperiode 2021-2027 durchgeführt:
Dieser Aufruf stellt das Hauptauswahlverfahren des Programms Interreg Oberrhein 2021-2027 dar. Der fortlaufende Projektaufruf bleibt während der gesamten Dauer der Förderperiode geöffnet, sein Geltungszeitraum wird jedoch jährlich je nach Stand der Programmumsetzung durch den Begleitausschuss überholt. Zum Beispiel: wenn der Projektaufruf für das Jahr 2022 einen beträchtlichten Anteil der Mittel einer bestimmten Achse der Programmstrategie bindet, kann der Begleitausschluss sich dazu entscheiden, für das Jahr 2023 diese Achse im Rahmen des fortlaufenden Projektaufrufs nicht mehr zur Aufnahme in die Förderung freizugeben.
Im Rahmen der jährlichen Überholung des fortlaufenden Projektaufrufs können auch weitere Modalitäten festgelegt werden.
Faktisch können Projektideen die in den Geltungsbereich des fortlaufenden Projektaufrufs fallen jederzeit eingereicht werden, um im Rahmen der Antragsprüfung durch das Gemeinsame Sekretariat erfasst zu werden.
Über die gesamte Dauer der Förderperiode 2021-2027 hinweg ergänzen gezielte Projektaufrufe (zu einem Themenbereich, einem Gebiet…) die Palette der Projektaufrufe.
Die gezielten Projektaufrufe werden auf Beschluss des Begleitausschusses für jeweils begrenzte Zeiträume eröffnet, um auf spezifischere Kooperationsbedürfnisse im Oberrheingebiet eingehen zu können.
Aktuell geöffnete oder geplante gezielte Projektaufrufe einsehen
Es gibt für Interreg Oberrhein zwölf sogenannte Projekte „von strategischer Bedeutung“. Sie werden im Anhang 2 des Programms Interreg Oberrhein 2021-2027 aufgeführt, das von der Europäischen Kommission am 29. April 2022 genehmigt wurde. Für sie gelten keine spezifischen Auswahlverfahren.
Um einen Antrag bezüglich eines Projekts von strategischer Bedeutung einzureichen, laden Sie hier unser Kurzformular herunter.
Ein Interreg Oberrhein Projekt gilt als „mit begrenztem Finanzvolumen“ (auch „Kleinprojekt“) sobald sein Gesamtfinanzvolumen 100.000 € unterschreitet.
Zum jetzigen Zeitpunkt wurde die Aufnahme in die Förderung für Projekte dieser Art noch nicht eröffnet.
Für weitere Informationen diesbezüglich können Sie sich an Alicia Richert wenden.