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Alle Partner eines im Rahmen des INTERREG-Programms aus EFRE-Fördermitteln kofinanzierten Projekts sind verpflichtet, die Finanzierung aus Gemeinschaftsmitteln zum Gegenstand von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Sie verpflichten sich, auf die dem Projekt gewährten EFRE-Fördermittel in geeigneter Form hinzuweisen.