Projektvereinbarung

22. August 2019

Projektvereinbarung

Rechtsgrundlage für die Ausführung der Projekte ist die Projektvereinbarung. Sie wird von allen Kofinanzierungspartnern des Projekts, von der Verwaltungsbehörde und von den Nichtkofinanzierungspartnern, die Begünstigte der EU-Mittelförderung sind, unterzeichnet. Von Nichtkofinanzierungspartnern, die keine Begünstigten sind, wird die Projektvereinbarung nicht unterzeichnet, für sie gilt jedoch eine moralische Verpflichtung zu ihrer Einhaltung.