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Nach Genehmigung des Projekts durch den Begleitausschuss beginnt das Projekt am Datum, das im Antrag auf EU-Mittel vermerkt ist. Das Projekt kann mit den im Arbeitsplan festgelegten Aktionen starten und die Kosten sind ab diesem Zeitpunkt förderfähig.
Die Projektpartner werden dann zu einer sogenannten Kick-off-Sitzung eingeladen, bei der sie über die finanziellen Aspekte ihres Projekts informiert werden. Gleichzeitig sind alle Begünstigten die Programm-Mittel erhalten verpflichtet, eine Partnerschaftsvereinbarung mit der Verwaltungsbehörde des Programms abzuschließen. Dies ist die rechtliche und vertragliche Grundlage für die Förderfähigkeit im Rahmen des Programms.
Während der gesamten Projektlaufzeit sind die Partner dazu angehalten, regelmäßig die Kosten und Beitrag zun den Indikatoren, die im Rahmen des Projekts entstehen, zu melden.
Der Zeitplan der Meldungen wird in Absprache mit der Verwaltungsbehörde festgelegt.
Während des gesamten Projekts sind die Partner verpflichtet, die Verwaltungsbehörde über alle Kommunikationsmaßnahmen zu informieren, die im Rahmen des Projekts durchgeführt werden.
In den ersten sechs Monaten des Projekts sind alle Partner außerdem verpflichtet, die Kommunikationspflichten des Programms zu erfüllen.
Die letzten Aktionen und Projektausgaben werden bis zu dem im Projektantrag genannten Zeitpunkt durchgeführt. Nach diesem Datum haben die Projektpartner 2 Monate Zeit, um die zuletzt angefallenen Kosten zu bezahlen und den letzten Auszahlungsantrag zu stellen.
Bei der Überprüfung des letzten Auszahlungsantrags zahlt die Verwaltungsbehörde den entsprechenden EFRE nach der Bearbeitung der letzten für den Abschluss erforderlichen Unterlagen aus, insbesondere um zu überprüfen, dass keine Überfinanzierung vorliegt.